Alkoholisierter Radfahrer in Einbeck gestoppt
Widerstand bei Blutentnahme führt zu Ermittlungen wegen Trunkenheit und Widerstand gegen Polizeibeamte

In den frühen Morgenstunden des 14. Dezember 2025 fiel in Einbeck ein 41-jähriger Radfahrer durch eine auffällige und unsichere Fahrweise auf. Eine Funkstreifenbesatzung stoppte den Mann gegen 01:18 Uhr in der Dr.-Friedrich-Uhde-Straße, nachdem sie auf sein Verhalten aufmerksam geworden war.
Verdacht auf Alkoholkonsum bestätigt sich
Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise auf eine nicht unerhebliche Alkoholbeeinflussung beim Radfahrer. Trotz der geäußerten Bedenken verweigerte der Mann eine freiwillige Atemalkoholmessung. Aufgrund der situativen Umstände leitete die Polizei die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit ein.
Blutentnahme unter Widerstand
Als die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde, widersetzte sich der 41-Jährige den Anweisungen der Einsatzkräfte deutlich. Die Situation eskalierte, sodass der Radfahrer zu Boden geführt und fixiert werden musste. Bei diesem Vorgehen erlitt ein Polizeivollzugsbeamter leichte Verletzungen. Die Blutprobe konnte daraufhin auf der Dienststelle entnommen werden.
Rechtliche Konsequenzen und Maßnahmen
Dem Radfahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Die Behörden prüfen derzeit die weiteren Konsequenzen für den Beschuldigten.
Die Vorfälle dieser Art verdeutlichen den Stellenwert von Verkehrskontrollen im Sinne der öffentlichen Sicherheit und den wachsenden Herausforderungen im Tagesgeschäft der Polizei.
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