Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt
20-Jähriger in Nörten-Hardenberg überschreitet die Null-Promille-Grenze – Polizei leitet Verfahren ein

Am Sonntagmittag führte eine Streife der Polizei Northeim auf der Göttinger Straße in Nörten-Hardenberg eine Verkehrskontrolle durch. Im Verlauf dieser Kontrolle wurde ein 20-jähriger Autofahrer gestoppt, bei dem die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen.
Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
Der kontrollierte Fahrer, wohnhaft in Ebergötzen und noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, gab an, am Vorabend Alkohol konsumiert zu haben. Die daraufhin durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,6 Promille.
Für Fahranfänger gilt in Deutschland die sogenannte Null-Promille-Grenze. Das bedeutet, dass junge Fahrer unter 21 Jahren grundsätzlich keinen Alkohol im Blut haben dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen.
Konsequenzen: Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Da der junge Fahrer gegen diese Vorschrift verstoßen hat, leitete die Polizei gegen ihn ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das Verfahren dient der Ahndung von Verstößen gegen Verkehrsregeln, insbesondere bei Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Polizeiinspektion Northeim als Ansprechpartner
Bei Rückfragen zu dem Vorfall oder zu allgemeinen Fragen rund um die Arbeit der Polizeiinspektion Northeim steht die Pressestelle als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Polizei erinnert daran, dass vor allem junge Fahrer und Fahranfänger durch Alkoholkonsum am Steuer hohen Gefahren ausgesetzt sind und ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Die Kontrolle soll dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu fördern und das Bewusstsein für die geltenden Vorschriften zu schärfen.
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