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Falsche Spendensammlerin in Haselünne unterwegs

Polizei warnt vor Betrug im Supermarkt – Zeugen sollen sich melden

Von Blaulichtreport
Falsche Spendensammlerin in Haselünne unterwegs
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Mittwoch, den 11. Februar 2026, kam es im Supermarkt in der Meppener Straße in Haselünne zu einem Betrugsversuch durch eine bislang unbekannte Spendensammlerin. Innerhalb eines kurzen Zeitraums zwischen 12:50 Uhr und 13:10 Uhr wurde eine Kundin Opfer dieser Masche.

Vorgehen der Täterin

Die Täterin sprach gezielt eine Kundin im Markt an und gab an, für die Organisation Handicap International Spenden zu sammeln. Mit einer angeblichen Unterschriftenliste und einer direkten Bitte um eine Geldspende erweckte sie den Anschein einer wohltätigen Aktion. Die Kundin überreichte daraufhin einen geringen Bargeldbetrag.

Erst im Nachgang wurde der Betrug erkannt: Eine Recherche der Geschädigten ergab, dass in Deutschland von Handicap International keine solchen Sammlungen autorisiert wurden.

Beschreibung der Verdächtigen

  • ca. 25 Jahre alt
  • südländisches Erscheinungsbild
  • Bisher ist die Identität der Frau nicht geklärt. Die Polizei ermittelt und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

    Polizeiliche Warnung und Verhaltenstipps

    Die Polizei warnt eindringlich vor ähnlichen Betrugsmaschen. Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger im Namen bekannter Organisationen versuchen, an Bargeld zu gelangen. Besonders bei überraschenden Spendenaufrufen, die mit emotionalen Appellen oder Zeitdruck verbunden sind, ist Vorsicht geboten. Vor einer Spendenübergabe sollte immer die Seriosität der Organisation geprüft werden.

    Zeugen gesucht

    Personen, die am Mittwochmittag in der Meppener Straße in Haselünne verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zur Identität der beschriebenen Frau geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

    Für Rückfragen steht zudem die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten können sich Bürgerinnen und Bürger an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.

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