Illegales Feuerwerk in Northeim sorgt für Ärger
Zwei Männer zünden außerhalb der erlaubten Zeit Feuerwerkskörper – Polizei ermittelt wegen Beleidigung und Verstößen

Am Montag kam es in Northeim zu einem Vorfall mit Feuerwerkskörpern entlang der Rückingsallee. Zwei Männer, 73 und 25 Jahre alt, warfen erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper der Kategorie 2 in die nahegelegene Rhume. Ein 30-jähriger Northeimer wies sie auf das bestehende Verbot außerhalb des erlaubten Zeitraums hin und forderte ein sofortiges Unterlassen.
Verstoß gegen Feuerwerksregelungen
Der Hinweis des 30-Jährigen bezog sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet ist. Die beiden Männer reagierten jedoch nicht einsichtig. Stattdessen beleidigte einer der Männer den Hinweisgeber.
Einsatz der Polizei und Folgen
Nach dem Vorfall verließen die beiden Männer den Bereich mit dem öffentlichen Nahverkehr. Eine Polizeistreife traf sie wenig später im Bus an und führte Befragungen durch. Dabei fiel auf, dass der 73-Jährige weiterhin verbal aggressiv agierte und keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigte.
Infolge der Tat hat die Polizei gegen den 25-jährigen Mann ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Beide Männer erwartet darüber hinaus ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, weil sie gegen die Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verstoßen haben.
Regeln und gesellschaftliche Bedeutung
Das Abbrennen von Feuerwerk ist außerhalb des Jahreswechsels nicht ohne Grund untersagt. Es dient dem Schutz von Mensch und Natur sowie der Prävention von Lärm und Unfällen. Verstöße können zu Sanktionen führen und werden konsequent verfolgt.
Der aktuelle Fall verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen rund um Feuerwerk und den respektvollen Umgang in der Öffentlichkeit. Die Ermittlungen der Behörden laufen weiter.
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