Mit 1,96 Promille auf dem Radweg unterwegs
22-jährige Audi-Fahrerin kommt in Emsbüren von der Straße ab und zwingt Kia-Fahrer zur Vollbremsung

Auf der Schüttorfer Straße in Emsbüren ist es am Freitagabend zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs gekommen. Nach Angaben der Mitteilung war eine 22-jährige Fahrzeugführerin mit einem Audi unterwegs, als sie von der Fahrbahn abkam und über eine längere Strecke den parallel zur Gegenfahrbahn verlaufenden Radweg befuhr.
Vorfall auf der Landesstraße 40
Der Zwischenfall ereignete sich am 10.04.2026 gegen 21:33 Uhr auf der Schüttorfer Straße, die als Landesstraße 40 geführt wird. Die Fahrerin war in Richtung Emsbüren unterwegs, als sie aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abkam.
Anschließend fuhr sie nach der Schilderung der Polizei über eine Strecke von etwa 300 Metern auf dem Radweg weiter, der parallel zur Gegenfahrbahn verläuft. Damit entstand eine Situation, die für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden konnte.
Gefährliche Situation beim Wiedereinfädeln
Besonders heikel wurde der Vorfall, als die 22-Jährige wieder auf die Fahrbahn zurückkehren wollte. In diesem Moment näherte sich ein entgegenkommender 50-jähriger Fahrer eines Kia.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste der Mann eine Vollbremsung einleiten und ausweichen. Nach der Mitteilung kam es so zu einer konkreten Gefährdung des Gegenverkehrs.
Alkoholeinfluss und strafrechtliche Folgen
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die 22-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,96 Promille.
Die Konsequenzen folgten unmittelbar: Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt, außerdem wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Einordnung des Geschehens
Der Fall zeigt, wie schnell aus einer zunächst unklaren Fahrbewegung eine gefährliche Verkehrssituation entstehen kann. Dass dabei ein entgegenkommender Fahrer reagieren musste, unterstreicht die Brisanz des Vorfalls.
Die Mitteilung benennt vor allem den Ablauf, den Alkoholwert und die unmittelbaren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden. Weitere Angaben macht sie nicht.
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