Mit 2,86 Promille auf dem Rad erwischt
Stolzenau: 73-Jähriger wegen Trunkenheit im Verkehr angeklagt – Polizei warnt vor Risiken im Straßenverkehr
Am Abend des 22. Juli 2025 fiel einer Streife der Polizei Stolzenau ein Fahrradfahrer durch seine auffällige Fahrweise auf. Der 73-jährige Mann war auf dem Radweg der Stolzenauer Straße aus Richtung Stolzenau kommend in Richtung Schinna unterwegs und zeigte starke Schlangenlinien, was das Interesse der Beamten weckte.
Polizeikontrolle und Feststellung der Alkoholisierung
Bei der anschließenden Kontrolle führten die Einsatzkräfte einen freiwilligen Alkoholtest bei dem Senior durch. Das Ergebnis: ein Wert von 2,86 Promille, deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert für Fahrradfahrer. Damit stand fest, dass der Mann erheblich alkoholisiert unterwegs war.
Rechtliche Folge
Nach der Kontrolle wurde durch die Ermittlungsbehörden eine Blutprobenentnahme angeordnet, um den genauen Alkoholwert gerichtsverwertbar feststellen zu können. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Informationen der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg weist damit erneut auf die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr hin. Bereits geringe Mengen Alkohol können das Reaktionsvermögen und die Koordinationsfähigkeit stark beeinträchtigen. Besonders für ältere Verkehrsteilnehmende können die Folgen gravierend sein.
Ein solcher Vorfall stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für den betroffenen Fahrradfahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Polizei appelliert regelmäßig, das Fahrrad nur nüchtern zu nutzen, um Unfälle und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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