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Ohne Führerschein vor Polizei geflohen

19-Jähriger rast in Papenburg mit Roller durch die Stadt und wird nach Verfolgungsfahrt im Bokeler Volkspark gestellt

Von Blaulichtreport

Im Stadtgebiet von Papenburg hat sich am Freitag, den 10.04.2026, gegen 23:30 Uhr eine Verfolgungsfahrt ereignet. Ein 19-jähriger Fahrzeugführer war dabei mit einem Roller unterwegs, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Hinzu kam, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand.

Ausgangspunkt der Kontrolle

Auf das Fahrzeug wurden Polizeibeamte aufmerksam, weil der Roller ohne eingeschaltete Beleuchtung geführt wurde. Die Beamten wollten daraufhin eine Verkehrskontrolle durchführen. Der Beschuldigte entzog sich dieser Kontrolle jedoch durch Flucht.

Die anschließende Verfolgung führte durch Teile des Stadtgebiets. Nach Angaben der Polizei verlief sie unter anderem über den Hauptkanal, den Vorplatz eines Schnellrestaurants sowie weiter in Richtung Dechant-Schütte-Straße und Bundesstraße 70.

Flucht durch das Stadtgebiet

Trotz eingeschaltetem Blaulicht, Martinshorn und klaren Haltesignalen setzte der 19-Jährige seine Fahrt fort. Dabei missachtete er mehrere rote Ampeln sowie Verkehrszeichen. Im weiteren Verlauf flüchtete er in den Bereich des Bokeler Volksparks.

Dort stellte er sein Fahrzeug schließlich ab und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Nach kurzer Verfolgung konnten ihn die eingesetzten Beamten stellen.

Mögliche Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer

Im Zuge der Verfolgungsfahrt kam es zudem nach Polizeiangaben zu einer möglichen Gefährdung eines unbekannten Pkw-Fahrers. Das Fahrzeugkennzeichenfragment wurde mit -CE beschrieben. Auch eine Beifahrerin konnte bislang nicht identifiziert werden.

Polizei bittet um Hinweise

Gegen den 19-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei bittet insbesondere den genannten Pkw-Fahrer sowie weitere Zeugen, sich bei der Polizei in Papenburg unter der Rufnummer 04961/9260 zu melden.

Außerhalb der Geschäftszeiten soll die örtlich zuständige Polizeidienststelle kontaktiert werden.

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