Rasante Flucht auf B65 endet am Weserufer
Polizei findet Drogen, zwei Verdächtige fliehen zu Fuß – Ermittlungen laufen

Am Montagabend kam es auf der Bundesstraße 65 bei Bückeburg zu einem Vorfall, dessen Dynamik die Polizei vor große Herausforderungen stellte. Eine geplante Verkehrskontrolle entwickelte sich rasch zu einer riskanten Verfolgungsjagd, bei der mehrere Verkehrsregeln missachtet und die öffentliche Sicherheit gefährdet wurden.
Verfolgungsjagd nach missglückter Verkehrskontrolle
Gegen 18:15 Uhr wollte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bückeburg einen schwarzen VW überprüfen, der mit zwei Personen besetzt war. Der Fahrer stoppte zunächst kurz am Seitenstreifen, setzte dann jedoch seine Fahrt kurzfristig fort und beschleunigte das Fahrzeug auf etwa 200 km/h. Die Polizeibeamten nahmen unverzüglich die Verfolgung auf.
Die Flucht führte über die Bundesstraße 65 bis Barkhausen, wobei der Fahrer mehrere Ampeln bei Rot überfuhr. Innerorts beschleunigte das Fahrzeug teilweise auf rund 130 km/h und fuhr durch Industriegebiete sowie Wohnstraßen. Die Verfolgungsfahrt setzte sich auf der B61 fort.
Flucht zu Fuß und Drogenfund am Weserufer
In Porta Westfalica endete die Fahrt abrupt: Beide Insassen sprangen am Weserufer aus dem Fahrzeug und konnten unerkannt entkommen. Eine umgehende Nahbereichsfahndung blieb erfolglos.
Während der Fahndung beobachtete ein Passant, wie aus dem Fluchtfahrzeug ein Beutel mit Drogeninhalt geworfen wurde. Die Polizei konnte den Beutel sicherstellen. Das zurückgelassene Fluchtfahrzeug, ein VW Golf, wurde beschlagnahmt.
Weitere Ermittlungen laufen
Die Polizei führt Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein illegales Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung sowie ein Betäubungsmitteldelikt. Die Identität der flüchtigen Fahrzeuginsassen ist bislang noch ungeklärt. Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit auf den Straßen und zu möglichen Folgen für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer auf.
Ansprechpartner für weitere Informationen
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Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei bittet Zeugen, insbesondere den Passanten, der den Drogenfund beobachtete, sowie weitere Personen mit sachdienlichen Hinweisen, sich zu melden.
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