Riskante E-Scooter-Fahrt mit zwei Kindern und 1,68 Promille gestoppt
Polizei Delmenhorst warnt: Alkohol am Steuer gilt auch für E-Scooter – Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steht im Fokus
Am 26. Juni 2025 führte die Polizei in Delmenhorst eine Kontrolle durch, bei der eine 34-jährige Frau im Fokus stand. Die Frau war zusammen mit zwei Kindern auf einem E-Scooter unterwegs und verstieß damit gegen geltende Vorschriften.
Polizeikontrolle auf der Weberstraße
In der Weberstraße kontrollierte die Polizei die Frau, die nicht allein unterwegs war: Zwei Kinder im Alter von fünf und sieben Jahren befanden sich ebenfalls auf dem E-Scooter. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln dar, da das gleichzeitige Befördern mehrerer Personen auf einem E-Scooter in Deutschland nicht gestattet ist.
Feststellung erhöhter Alkoholisierung
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Fahrerin alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,68 Promille. Aufgrund dieses hohen Wertes ordneten die Beamten eine Blutentnahme an, um den exakten Alkoholgehalt im Blut festzustellen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Nach Abschluss der Kontrolle wurde gegen die 34-Jährige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf lautet Trunkenheit im Verkehr. Die Polizei weist regelmäßig darauf hin, dass für E-Scooter die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
Konsequenzen und Einordnung
Dieser Vorfall macht deutlich, welche Risiken sowohl für Fahrerinnen und Fahrer als auch für mitfahrende Kinder bei der Missachtung der Verkehrsregeln bestehen. Die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und keine weiteren Personen, insbesondere Kinder, auf dem Fahrzeug mitzunehmen.
Die Maßnahmen sollen nicht zuletzt dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
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