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Schockanruf in Leer: 20.000 Euro verloren

Polizei warnt vor falschen Beamten und bittet Zeugen um Hinweise zum Vorfall am 25. November

Von Blaulichtreport
Schockanruf in Leer: 20.000 Euro verloren
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Ein Schockanruf im Landkreis Leer führte am 25. November 2025 zu einem hohen finanziellen Verlust für einen 65-jährigen Mann aus Leer. Wie aus der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden hervorgeht, zeigt dieser Fall erneut die Gefährlichkeit und Professionalität solcher Betrugsmaschen. Über mehrere Stunden hinweg wurde das Opfer von den Tätern am Telefon massiv unter Druck gesetzt und in Angst versetzt.

Hergang des Betrugs

Der Täter gab sich zunächst als Polizeibeamtin aus und schilderte dem Geschädigten eine fiktive schwere Straftat: Bei einem angeblichen Unfall sei eine schwangere Frau ums Leben gekommen. Im weiteren Verlauf schaltete sich ein vermeintlicher Staatsanwalt ein, drohte mit einer mehrjährigen Haftstrafe und forderte eine fünfstellige Kautionssumme. Zusätzlich verschafften sich die Täter Zugang zur Mobiltelefonnummer des Mannes, um den Druck aufrechtzuerhalten.

In einem Zustand großer Verunsicherung begleitete das Opfer telefonisch gelenkt die Täter zu einer Bank und hob dort über 20.000 Euro ab. Die Geldübergabe wurde zunächst am Amtsgericht angekündigt, letztlich aber an einen Treffpunkt in der Nähe des Marienkrankenhauses / VHS in Papenburg verlegt. Vor Ort übergab der Mann das Bargeld an eine bislang unbekannte männliche Person.

Täterbeschreibung

  • ca. 1,75 m groß
  • schlank
  • trug Mütze
  • glattrasiert
  • ohne Brille oder ähnliches
  • etwa 40-50 Jahre alt
  • Zeugenaufruf der Polizei

    Die Polizei bittet Zeugen, die am 25. November 2025 zwischen 12:15 und 13:52 Uhr im Bereich des Marienkrankenhauses / VHS auffällige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Jede noch so kleine Wahrnehmung kann helfen, die Täter zu identifizieren und weitere Straftaten zu verhindern.

    Prävention und Hinweise der Polizei

    Die Polizei betont, dass solche Anrufe niemals legitim sind. In keinem Fall verlangen deutsche Behörden oder Gerichte am Telefon Kautionszahlungen. Eine Haftstrafe wird ausschließlich nach ordentlichem Gerichtsverfahren verhängt. Die Übergabe von Bargeld an fremde Personen ist grundsätzlich nicht notwendig.

    Wichtige Verhaltensregeln

    • Sofort auflegen, wenn am Telefon Straftaten behauptet oder Schocknachrichten vermittelt werden.
    • Keine längeren Gespräche mit Unbekannten führen, die Druck ausüben.
    • Immer Familie oder Vertrauenspersonen informieren und gemeinsam die Situation prüfen.
    • Niemals Bargeld an fremde Personen übergeben, egal welche Drohungen oder Behauptungen geäußert werden.
    • Hinweis zu rechtlichem Vorgehen

      Die Polizei weist darauf hin, dass ausschließlich Gerichte nach deutschem Recht über Haftstrafen entscheiden können. Forderungen von Staatsanwaltschaften oder Gerichten erfolgen niemals telefonisch und beinhalten nie die Aufforderung, Geld an bestimmte Orte oder Personen zu bringen.

      Die Polizeiinspektion Leer/Emden ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, wachsam zu sein und verdächtige Anrufe konsequent zu melden. Mit gezielter Aufklärung und erhöhter Aufmerksamkeit können Betrügereien dieser Art unterbunden werden.

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