Umweltverstöße in Ovelgönne aufgedeckt
Altfahrzeuge und verbotene Asbestlagerung führen zu Strafanzeigen
Am Donnerstag, dem 05. Februar 2026, führten der Landkreis Wesermarsch und die Polizei Brake eine gezielte Kontrolle in der Gemeinde Ovelgönne durch. Ziel der Aktion war die Überprüfung von Grundstücken hinsichtlich unsachgemäß abgestellter Fahrzeuge und umweltschädlicher Lagerungen. Zwischen 10:00 und 12:30 Uhr wurden dabei zwei Flächen genauer unter die Lupe genommen.
Beanstandete Altfahrzeuge und Umweltverstöße
Auf einem Grundstück im Bückeburger Weg stießen die Beamten auf insgesamt sechs Kraftfahrzeuge, die augenscheinlich längere Zeit ungenutzt standen. Vier dieser Fahrzeuge waren alters- und witterungsbedingt in einem derart schlechten Zustand, dass sie durch den Landkreis als Abfall eingestuft wurden. Die noch befüllten Motorräume erhöhten das Risiko von schädlichen Umweltauswirkungen, insbesondere durch potenziell auslaufende Betriebsflüssigkeiten.
Die Folge: Gegen den 35-jährigen Eigentümer wurde eine Strafanzeige erstattet. Zusätzlich ist er verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung der Fahrzeuge zu veranlassen.
Weitere Verstöße in der Straße "Linebroker"
Auch im Bereich der Straße "Linebroker" wurden mindestens sechs weitere Altfahrzeuge festgestellt. In einem der Fälle kam jegliche Maßnahme jedoch zu spät: Bereits ausgelaufene Betriebsflüssigkeiten hatten das Erdreich verunreinigt, was ein besonderes Umweltrisiko darstellt.
Gefährliche Lagerung von Asbestplatten
Neben den abgemeldeten Fahrzeugen wurde auf dem Gelände außerdem ein Schüttguthaufen mit Asbestplatten entdeckt. Die Lagerung von Asbest auf Privatgelände ist generell untersagt, da von dem Material erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen.
Für die Lagerung der Asbestplatten müssen sich nun ein 62-jähriger Fahrzeughalter und ein 36-jähriger Grundstückseigentümer verantworten. Beide erwartet ein Strafverfahren; zudem sind sie zur Entfernung und sicheren Entsorgung des Gefahrstoffs verpflichtet.
Rechtliche und ökologische Folgen
Diese Kontrolle macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit Abfallstoffen und Gefahrgut ist. Unerlaubtes Lagern und unsachgemäßer Umgang mit schädlichen Stoffen wie Asbest oder Betriebsflüssigkeiten kann nicht nur zu erheblichen Umweltschäden führen, sondern zieht auch empfindliche rechtliche Konsequenzen nach sich.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Polizei zeigt, wie notwendig und effektiv gemeinsame Kontrollen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Region sind. Die betroffenen Personen stehen nun vor strafrechtlichen Konsequenzen und müssen sich um eine fachgerechte Entsorgung kümmern.
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