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Unbefugte Fahrt endet mit Crash auf A28

21-Jähriger ohne Führerschein und mutmaßlich unter Drogen verursacht 30.000 Euro Schaden bei Delmenhorst

Von Blaulichtreport
Unbefugte Fahrt endet mit Crash auf A28
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am frühen Montagabend kam es auf der Autobahn 28 bei Delmenhorst zu einem Verkehrsunfall, an dem ein 21-jähriger Mann beteiligt war. Der Vorfall ereignete sich unmittelbar nach der Auffahrt auf die Fahrbahn in Richtung Oldenburg und zieht nun umfangreiche Ermittlungen nach sich.

Unfallhergang und erste Erkenntnisse

Der 21-jährige Delmenhorster nahm unbefugt den VW eines 41-Jährigen in Gebrauch und fuhr damit auf die Autobahn 28 auf. Kurz nach dem Auffahren übersah er am Ende des Beschleunigungsstreifens eine Betonschutzwand und kollidierte mit dieser. Der genaue Grund für das Missgeschick ist zurzeit noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Am Fahrzeug entstand ein erheblicher Sachschaden, der sich auf rund 30.000 Euro beläuft. Der VW wurde bei dem Unfall derart beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste.

Versuchte Täuschung und weitere Straftaten

Nach dem Unfall versuchte der Fahrer zunächst, polizeiliche Maßnahmen zu verhindern und machte widersprüchliche beziehungsweise falsche Angaben zum Ablauf des Vorfalls. Im Zuge der Unfallaufnahme stellte die Autobahnpolizei Ahlhorn fest, dass der 21-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besaß.

Hinzu kam, dass bei ihm der Verdacht auf den Konsum von Betäubungsmitteln bestand. Dieser Verdacht führte zur Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt. Inwieweit der Einfluss von Drogen das Unfallgeschehen begünstigt hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

Die Autobahnpolizei Ahlhorn hat gegen den 21-Jährigen Ermittlungen wegen verschiedener Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet. Dazu zählen der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs, das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie mögliche Drogenbeeinflussung am Steuer.

Die Untersuchungen zur genauen Unfallursache und zum Ablauf dauern an. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese von den zuständigen Behörden bekanntgegeben.

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