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Unfall in Nordhorn: Fahrer flüchtet nach Kollision

19-Jähriger Simson-Fahrer leicht verletzt – Polizei sucht Zeugen zum Unfall an Friedrich-Ebert-Straße

Von Blaulichtreport
Unfall in Nordhorn: Fahrer flüchtet nach Kollision
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Freitagnachmittag, dem 3. Oktober 2025, ereignete sich gegen 16:15 Uhr auf der Friedrich-Ebert-Straße in Nordhorn ein Verkehrsunfall, bei dem ein 19-jähriger Fahrer einer Simson leicht verletzt wurde. Der Unfall wurde ausgelöst, als ein bislang unbekannter Fahrzeugführer von der Zeppelinstraße kommend die Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Nino-Allee überquerte und dabei mit dem jungen Mann kollidierte.

Hergang des Unfalls

Nach Angaben der Polizei war der 19-Jährige in Richtung Gildehauser Weg unterwegs, als es zum Zusammenstoß an der Kreuzung kam. Beide Beteiligten hielten zunächst im Kreuzungsbereich an, woraufhin ein kurzes Gespräch zwischen ihnen stattfand. Allerdings verließ der unbekannte Fahrer anschließend die Unfallstelle, ohne sich weiter um den verletzten Jugendlichen oder um die Schadensregulierung zu kümmern.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Die Polizei Nordhorn bittet die Bevölkerung nun um Mithilfe. Personen, die den Unfallhergang oder das Gespräch an der Kreuzung beobachtet haben, werden gebeten, sich als Zeugen zu melden.

Verhalten nach einem Unfall

Das Entfernen vom Unfallort, ohne die notwendigen Angaben zu machen und sich um Verletzte zu kümmern, stellt eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten dar. Die Polizei weist darauf hin, dass in solchen Fällen sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen drohen können.

Bürgerinnen und Bürger werden daran erinnert, bei ähnlichen Vorkommnissen unmittelbar die Polizei zu informieren und sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stellen. Dies kann helfen, die Umstände aufzuklären und Verantwortlichkeiten eindeutig festzustellen.

Kontaktmöglichkeiten für weitere Informationen

Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten wird geraten, sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu wenden.

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