Unfallflucht auf der B3: Fahrer meldet sich zu spät
43-Jähriger verliert Kontrolle, beschädigt Verkehrsschild und muss mit Strafverfahren rechnen

Am 20. Dezember 2025 wurde die Polizei Einbeck gegen 16:00 Uhr von einer Verkehrsteilnehmerin über einen beschädigten Verkehrshinweis in Kenntnis gesetzt. Die Meldung betraf ein Verkehrszeichen an der B3, Abfahrt Hannoversche Straße, bei dem zudem zahlreiche Trümmerteile festgestellt wurden. Die Polizei suchte daraufhin den Unfallort auf und rekonstruierte das Geschehen.
Unfallhergang und Beschädigungen
Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer eines schwarzen VW GTX unmittelbar vor der Ortschaft Bartshausen in einer Rechtskurve aus bislang unbekannten Gründen die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Dabei kam er nach links von der Fahrbahn ab und überfuhr ein richtungsweisendes Verkehrszeichen auf einer Verkehrsinsel. Dieses sowie auch der Pkw wurden erheblich beschädigt.
Unfallflucht: Erst am Folgetag gemeldet
Nachdem der Fahrzeugführer den Unfall verursacht hatte, verließ er unerlaubt den Unfallort – ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten nach einem Verkehrsunfall. Erst einen Tag später meldete sich der 43-jährige Mann aus dem Bereich östlich von Göttingen selbst bei der Polizei, um den Vorfall anzuzeigen.
Ermittlungen und Konsequenzen
Die Motivation des Unfallverursachers für das Wegfahren vom Unfallort bleibt unbekannt. Für ihn hat das verspätete Melden des Unfalls gravierende Konsequenzen: Ihm droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Außerdem ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Hinweis der Polizei: Rechtzeitige Meldung ist Pflicht
Die Polizei betont mit Nachdruck, dass eine Unfallmeldung erst am Folgetag oder noch später keineswegs vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützt. Wer sich nach einem Unfall ohne Erlaubnis entfernt, macht sich in jedem Fall strafbar – unabhängig davon, wann der Vorfall nachträglich angezeigt wird.
Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Vorgaben bei Verkehrsunfällen strikt einzuhalten. Verkehrsteilnehmer sind gut beraten, sich im Zweifelsfall unmittelbar an die Polizei zu wenden, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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