Verbotenes Wendemanöver löst Unfall auf B212 aus
75-Jähriger verursacht 11.000 Euro Schaden – Führerschein beschlagnahmt

In Nordenham kam es am Donnerstag, dem 16. Oktober 2025, zu einem Auffahrunfall, der auf ein verbotenes Wendemanöver zurückzuführen ist. Der Vorfall ereignete sich auf der B212 und führte zur Beschlagnahme eines Führerscheins sowie beträchtlichem Sachschaden, jedoch glücklicherweise zu keinen Verletzten.
Ablauf des Unfalls
Gegen 09:10 Uhr war ein 75-jähriger Mann aus Geestland mit seinem Mercedes auf der B212 unterwegs. Ursprünglich wollte er in Richtung Wesertunnel abbiegen. Nach dem Anhalten auf dem Ausfädelungsstreifen entschied er sich jedoch, die Fahrbahn vollständig zu nutzen, um zu wenden und nach Nordenham zurückzufahren. Dieses Wendemanöver war nach den geltenden Verkehrsregeln untersagt.
Im selben Moment näherte sich aus der Gegenrichtung ein 66-jähriger Fahrer aus Elsfleth mit einem VW. Trotz einer sofort eingeleiteten Gefahrenbremsung konnte er nicht mehr rechtzeitig anhalten und kollidierte frontal mit der rechten Seite des Mercedes.
Folgen und Ermittlungen
Bei dem Zusammenstoß wurde zum Glück niemand verletzt. Es entstand jedoch ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen in Höhe von insgesamt etwa 11.000 Euro.
Gegen den 75-jährigen Unfallverursacher wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag, dem ein Richter folgte und den Führerschein des Fahrers beschlagnahmte.
Reaktionen und Prävention
Der Unfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Verkehrsregeln und zeigt, wie schnell Fehlentscheidungen im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen können. Auch das Eingreifen der Justiz, etwa durch die Beschlagnahme des Führerscheins, verdeutlicht die Konsequenzen bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an. Verkehrsteilnehmer werden erneut darauf hingewiesen, insbesondere an stark befahrenen Straßen den vorgeschriebenen Verkehrsregeln besondere Aufmerksamkeit zu schenken – im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderer.
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