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VW Polo überschlägt sich – junge Fahrerin unverletzt

Neuenhaus: 21-Jährige mit 1,37 Promille am Steuer – Führerschein sichergestellt

Von Blaulichtreport
VW Polo überschlägt sich – junge Fahrerin unverletzt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Mittwochabend, dem 16. Juli, ereignete sich auf der Lingener Straße in Neuenhaus ein spektakulärer Verkehrsunfall, bei dem sich ein Pkw überschlug. Glücklicherweise blieb die Fahrerin dabei augenscheinlich unverletzt. Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Unfallhergang auf der Lingener Straße

Gegen 21:12 Uhr war eine 21-jährige Frau mit ihrem VW Polo in Richtung Veldhausen unterwegs, als sie aus noch ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkam. Nach ersten Ermittlungen hatte ein 34-jähriger Zeuge beobachtet, wie das Fahrzeug mit quietschenden Reifen vom Primelweg auf die Lingener Straße einbog.

In der Folge geriet der Pkw zunächst auf den linken Grünstreifen. Die Fahrerin versuchte, gegenzulenken, verlor jedoch die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto kippte auf den rechten Seitenbereich und blieb schließlich auf der Seite liegen.

Erste Hilfe und Rettungskräfte rasch vor Ort

Der Zeuge leistete umgehend Erste Hilfe und alarmierte die Rettungskräfte. Die 21-Jährige konnte offenbar unverletzt aus dem Fahrzeug geborgen werden.

Alkohol am Steuer: Polizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Polizei führte bei der Fahrerin einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,37 Promille. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, außerdem sicherten die Beamten den Führerschein der jungen Frau.

Weitere Ermittlungen eingeleitet

Die Polizei setzt die Ermittlungen fort, um die genauen Umstände des Unfalls zu klären. Der Fall macht erneut auf die Gefahren von Alkohol am Steuer aufmerksam.

Die Polizei mahnt Verkehrsteilnehmende zur Vorsicht und ruft dazu auf, niemals unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Vorfall auf der Lingener Straße zeigt, wie schnell eine Unachtsamkeit fatale Folgen haben kann – auch wenn im aktuellen Fall nur Sachschaden entstand.

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