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Wohnmobile in Lingen und Nordhorn gestohlen

Polizei bittet um Hinweise zu zwei Diebstählen – Schaden von 80.000 Euro

Von Blaulichtreport
Wohnmobile in Lingen und Nordhorn gestohlen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam es in zwei Städten der Region zu Diebstählen von Wohnmobilen. Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim meldet, dass bislang unbekannte Täter sowohl in Lingen als auch in Nordhorn zugeschlagen haben.

Wohnmobil-Diebstähle: Zwei Fälle in einer Nacht

In Lingen entwendeten die Täter zwischen Mittwoch, 23:00 Uhr, und Donnerstag, 6:30 Uhr, ein Wohnmobil der Marke Peugeot von einer Parkfläche an der Mathilde-Vaerting-Straße. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 50.000 Euro beziffert.

Kurz zuvor, zwischen Mittwoch, 22:15 Uhr, und Donnerstag, 5:00 Uhr, wurde auch in Nordhorn ein Wohnmobil gestohlen. Das Fahrzeug der Marke Fiat war in der Buchenstraße abgestellt. Hier entstand ein Schaden in Höhe von circa 30.000 Euro.

Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung

In beiden Fällen bittet die Polizei dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer in den genannten Zeiträumen verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

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phone="05921/3090"

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Für Hinweise zu dem Diebstahl in Lingen können Zeugen sich ebenfalls an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim oder die jeweils örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.

Unklarer Zusammenhang der Taten

Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Diebstählen besteht, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei prüft, ob es Parallelen im Vorgehen der Täter gibt oder ob möglicherweise eine Tätergruppe für beide Vorfälle verantwortlich ist.

Was können Wohnmobilbesitzer tun?

Wohnmobilbesitzer sollten aktuell besonders wachsam sein und ihre Fahrzeuge möglichst sicher abstellen sowie auf ungewöhnliche Vorkommnisse in ihrer Nachbarschaft achten.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Behörde empfiehlt im Falle verdächtiger Beobachtungen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten die umgehende Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

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