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Geflügelpest in Delmenhorst: Aufstallungspflicht gilt jetzt

270 Geflügelhaltungen betroffen – Transportverbot und strenge Kontrollen zum Schutz vor Ausbreitung

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der benachbarten Gemeinde Stuhr, Landkreis Diepholz, hat die Stadt Delmenhorst weitreichende Maßnahmen ergriffen. Ziel ist es, eine Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern und die Geflügelbestände in der Region bestmöglich zu schützen.

Überwachungszone und Aufstallungspflicht in Delmenhorst

Mit sofortiger Wirkung wurde das gesamte Gebiet der Stadt Delmenhorst per Allgemeinverfügung zur Überwachungszone erklärt. In dieser Zone gilt eine umfassende Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel. Das bedeutet, dass Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf, sondern in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen untergebracht werden muss. Die Stadt Delmenhorst reagiert damit auf den amtlich festgestellten Ausbruch in Stuhr und die vom betroffenen Betrieb ausgehende Restriktionszone mit einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern.

Auch rund 270 Geflügelhaltungen innerhalb Delmenhorsts sind von der Allgemeinverfügung betroffen und stehen nun unter behördlicher Beobachtung. Geflügeltransporte innerhalb dieses Bereichs sind ausdrücklich untersagt.

Strenge Kontrollen und Schutzmaßnahmen

Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, werden umfangreiche Untersuchungen in anderen Geflügelbeständen durchgeführt. Die Tiere des Ausbruchsbestandes in Stuhr wurden bereits geräumt, um ein Überspringen der Krankheit zu verhindern. Halterinnen und Halter von Geflügel in Delmenhorst müssen die strengen Auflagen bis auf Weiteres einhalten. Weitere Details zur Allgemeinverfügung können der städtischen Internetseite entnommen werden.

Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorsthttps://www.delmenhorst.de/aktuelles/pressemitteilungen-2025/251020-vogelgrippe-gefluegelpest-aufstallungspflicht.php

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Was ist Geflügelpest?

Wildvögel, insbesondere wildlebende Wasservögel, können das Virus symptomlos in sich tragen und durch Kontakt mit Hausgeflügel eine Übertragung bewirken. Daher ist eine konsequente Abschirmung der Hausgeflügelbestände unabdingbar.

Meldefristen und Pflichten für Geflügelhalter

Jeder Geflügelhaltende – unabhängig von der Bestandsgröße – ist verpflichtet, seine Tiere sowohl beim städtischen Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen als auch bei der Tierseuchenkasse Niedersachsen anzumelden. Dies gilt bereits ab dem ersten gehaltenen Tier.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen

Die Geflügelpest führt oft zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Muss ein Bestand getötet werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern, ist das für die Halterinnen und Halter ein schwerer Schlag. Auch für die gesamte Region können solche Ausbrüche schwerwiegende Folgen haben, denn Handels- und Transportverbote wirken sich unmittelbar auf die Landwirtschaft und das Umfeld aus.

Die Maßnahmen zeigen, wie engmaschig und konsequent im Seuchenfall gehandelt werden muss, um Mensch und Tier zu schützen. Die Stadt Delmenhorst bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter um die strikte Beachtung der Vorgaben und um eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden.

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