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Braunschweig: Fristen zur Briefwahl und Hinweise zur Kommunalwahl
Die Stadt Braunschweig informiert über Fristen und Termine zur Kommunalwahl.
Die Hinweise betreffen Briefwahl und Wahltag.
Briefwahl nur noch bis 8. September online beantragen
Der Online-Antrag für Briefwahlunterlagen läuft nur bis Dienstag, 8. September.
Nach dem 8. September kann die Postzustellung nicht mehr rechtzeitig klappen.
Die Stadt empfiehlt dann die Briefwahl direkt in der Wahlzentrale.
Die Wahlzentrale liegt in der Reichsstraße.
Briefwahlzentrale bis 11. September geöffnet
Braunschweigerinnen und Braunschweiger können bis einschließlich Freitag, 11. September, Briefwahl beantragen.
Die Anträge stellt das Wahlamt der Stadt entgegen.
Die Briefwahlzentrale schließt am 11. September um 13 Uhr.
Danach endet die allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen.
Ausstellung am Wahlwochenende nur bei plötzlicher Erkrankung
Am Samstag und Sonntag werden Briefwahlunterlagen nur bei plötzlicher Erkrankung ausgestellt.
Die Person kann dann das Wahllokal nicht mehr aufsuchen.
Angehörige und Wahlberechtigte können sich beraten lassen.
Die Beratung erfolgt unter der Telefonnummer 4 70-4114.
Die Beratung erfolgt auch direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3.
- Samstag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
- Sonntag: 8.30 Uhr bis 15 Uhr
Briefwahl für eine mögliche Stichwahl
Bei einer Stichwahl werden Briefwahlunterlagen frühestens ab Donnerstag, 17. September, ausgegeben.
Das gilt auch für Stichwahlunterlagen per Post.
Die Stadt nennt als Voraussetzung eine Stichwahl in der Direktwahl.
Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden
Das Wahlamt bittet um rechtzeitiges Zurückschicken der Wahlunterlagen.
Die Unterlagen müssen spätestens am Sonntag um 18 Uhr vorliegen.
Der Ort ist die Wahlzentrale in der Reichsstraße 3.
Die Deutsche Post AG macht keine Sonderleerungen der Post-Briefkästen zur Wahl.
Wahlbriefe, die erst am Freitag bei der Deutschen Post eingehen, sind unsicher.
Sie könnten bis Sonntag nicht mehr an das Wahlamt gelangen.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr ausgezählt.
Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Wählenden zuständig.
Wer Unterlagen noch nicht zurückgeschickt hat, soll ab Donnerstag nur noch direkt handeln.
Die Stadt nennt zwei Möglichkeiten für den Einwurf oder die Abgabe.
Die erste Möglichkeit ist der Hausbriefkasten der Wahlzentrale.
Die zweite Möglichkeit ist die Abgabe während der Öffnungszeiten.
Die Stadt verweist auf den Standort Reichsstraße 3.
Die roten Wahlbriefe der Kommunalwahl können am Sonntag nicht in Wahllokalen abgegeben werden.
In Wahllokalen kann auch nicht mit ausgegebenen Briefwahlunterlagen gewählt werden.
Mit ausgestellten Briefwahlunterlagen ist bei der Kommunalwahl nur Briefwahl möglich.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, kann trotzdem wählen.
Entscheidend ist die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks.
Wer eingetragen ist, kann sein Wahlrecht nutzen.
Dazu reichen Personalausweis oder Reisepass.
Die Stadt empfiehlt ein Ausweisdokument im Wahllokal mitzuführen.
Die Wahlvorstände können auch bei Wahlbenachrichtigung einen Ausweis verlangen.
Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann grundsätzlich nicht teilnehmen.
Ein Antrag auf Eintragung ist nach Angaben der Stadt nicht mehr möglich.
Die Wahlvorstände müssen nicht eingetragene Personen zurückweisen.
Wer nicht weiß, wo das Wahllokal ist, erhält telefonische Auskunft.
Die Auskunft erfolgt unter der Telefonnummer 0531 470-4114.
Weitere Informationen stehen im Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl.
Hinweis für Menschen mit rollstuhlgerechtem Zugang
Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang.
Wer darauf angewiesen ist, kann bis Freitag, 11. September, 13 Uhr Briefwahl beantragen.
Der Ort ist die Wahlzentrale in der Reichsstraße.
Dort kann die Person auch direkt wählen.
Wahlergebnisse und Auszählung
Am Wahlsonntag können Wahlergebnisse unter www.braunschweig.de/wahlergebnis live verfolgt werden.
Die Stadt erwartet erste Auszählungsergebnisse nicht vor 19 Uhr.
Die Auszählung beginnt in den Wahllokalen mit der Direktwahl einer Oberbürgermeisterin.
Die Auszählung beginnt in den Wahllokalen mit der Direktwahl eines Oberbürgermeisters.
Danach folgt die Ratswahl.
Zum Schluss zählen die Wahlhelfer Stimmzettel für die Stadtbezirksräte.
Das vorläufige Wahlergebnis für die Stadtbezirke erwartet die Stadt voraussichtlich erst gegen Mitternacht.
Gemeindewahlausschuss tagt am 14. und 21. September
Der Gemeindewahlausschuss stellt am Montag, 14. September, das Wahlergebnis fest.
Die Feststellung betrifft die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters.
Der Ausschuss tagt um 14 Uhr.
Der Ausschuss entscheidet auch über eine mögliche Stichwahl.
Der Ausschuss nennt bei Bedarf Kandidierende für eine Stichwahl.
Der Ort ist das Business Center III.
Die Adresse lautet Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig.
Der Konferenzbereich liegt im Erdgeschoss.
Der Gemeindewahlausschuss tagt am Montag, 21. September, erneut.
Die Sitzung dient der Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse.
Die endgültigen Ergebnisse betreffen Wahlen zum Rat.
Die endgültigen Ergebnisse betreffen Wahlen zu den Stadtbezirksräten.
Die Sitzung beginnt um 14 Uhr.
Der Ort bleibt das Business Center III am selben Standort.
Beide Sitzungen sind öffentlich.
Zentrale telefonische Wahlauskunft
Die zentrale telefonische Wahlauskunft ist unter 0531 470-4114 erreichbar.
Die Stadt nennt außerdem zusätzliche Zeiten vor der Wahl.
- Samstag vor der Wahl: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
- Wahlsonntag: 8 Uhr bis 18 Uhr