Alkohol am Steuer: Frau in Nordenham mit 2,39 Promille gestoppt
Polizei leitet Strafverfahren ein und warnt vor den Folgen von Trunkenheit im Verkehr
Am Abend des 20. Dezember 2025 fiel einer Streifenbesatzung des Polizeikommissariats in Nordenham ein Pkw der Marke Mazda auf, der durch unsichere Fahrweise auffiel. Der Wagen bewegte sich auf der Martin-Pauls-Straße in Richtung Blexen und fuhr dabei teils in Schlangenlinien. Das Geschehen erregte das Interesse der Polizeibeamten, die daraufhin eine Kontrolle des Fahrzeugs auf der Bundesstraße 212 einleiteten.
Alkoholisierte Fahrerin gestoppt
Bei der Überprüfung des Autos stellte sich heraus, dass die 56-jährige Fahrerin aus Nordenham deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten, indem er einen Wert von 2,39 Promille auswies.
Polizeiliche Maßnahmen und Strafverfahren
Im weiteren Verlauf wurde gegen die Fahrerin ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme, untersagte die Weiterfahrt und stellte die Fahrzeugschlüssel sicher.
Rechtliche Konsequenzen und Prävention
Solche Vorfälle verdeutlichen die Gefahren von Alkohol am Steuer und die Konsequenzen, die daraus für betroffene Fahrzeugführer entstehen. Neben dem Strafverfahren können Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafen und weitere behördliche Maßnahmen folgen.
Die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und auf Alkohol am Steuer zu verzichten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit aller Beteiligten auf den Straßen.
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