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Fahrerin mit 0,88 Promille in Stadthagen gestoppt

Polizei führt Kontrolle durch und leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein

Von Redaktion

In den frühen Morgenstunden des 08.11.2025 führte die Polizei Stadthagen eine routinemäßige Verkehrskontrolle in der Hüttenstraße durch. Gegen 04:30 Uhr geriet ein Fahrzeug ins Visier der Streife, in dem mehrere Flaschen mit alkoholischen Getränken sichtbar waren. Die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte konzentrierte sich sofort auf die 32-jährige Fahrerin des PKW.

Alkohol im Straßenverkehr: Feststellung und Maßnahmen

Die Überprüfung vor Ort brachte schnell Klarheit: Bei der Fahrerin wurde ein Wert von 1,08 Promille festgestellt. Ein anschließender, gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle bestätigte mit 0,88 Promille einen Wert, der oberhalb der erlaubten Grenze für Autofahrer liegt.

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde gegen die Fahrzeugführerin umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihr wurde untersagt, den PKW weiter zu führen – das Auto musste in der Nacht stehen bleiben.

Rechtliche und gesellschaftliche Folgen

Alkohol am Steuer gilt als eine der häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle in Deutschland. Schon bei einem Wert ab 0,5 Promille drohen empfindliche Strafen, ab 0,3 Promille können bereits Ausfallerscheinungen und Fahrfehler als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Im vorliegenden Fall greift die sogenannte 0,5-Promille-Grenze – die Fahrerlaubnis der 32-jährigen wurde vorerst eingeschränkt. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren kann neben Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldstrafe zur Folge haben.

Die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg stellt mit solchen Kontrollen sicher, dass die Straßen sicherer werden. Die konsequente Ahndung von Alkoholverstößen signalisiert, dass Regelverstöße im Straßenverkehr auch zukünftig ernst genommen werden.

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