Geschwader 71 startet wieder am Standort Wittmundhafen
Nach Sanierung gelten strenge Drohnenregeln im Kontrollbereich – Genehmigungen sind Pflicht
Das Taktische Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" hat nach umfangreichen Sanierungsarbeiten den regulären Flugbetrieb am Standort Wittmundhafen wiederaufgenommen. Seit Juli ist die Einheit damit erneut vor Ort aktiv und stellt sich den Aufgaben des militärischen Flugbetriebs. Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den Flugplatz sind dabei besonders hoch – vor allem im Hinblick auf Drohnenflüge.
Neue Regelungen zur Drohnennutzung in der Kontrollzone
In einer gemeinsamen Mitteilung weisen das Geschwader und die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund darauf hin, dass Drohnenflüge in der Kontrollzone des Flugplatzes Wittmundhafen strengen Regularien unterliegen. Die Nutzung von Drohnen in diesem Bereich ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Eine ungenehmigte Drohnennutzung wird als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr eingestuft und stellt einen Straftatbestand dar, der von der Polizei verfolgt wird.
Ausdehnung der Kontrollzone
Die Kontrollzone rund um den Flugplatz Wittmundhafen erstreckt sich als großes Rechteck mit etwa 10 mal 20 Kilometern Fläche. In diesem Bereich wird der Luftraum besonders auf Drohnenaktivitäten hin überwacht, um die Sicherheit sowohl militärischer als auch ziviler Luftfahrzeuge zu gewährleisten.
Rückblick: Drei Jahre Sanierung
Der Flugbetrieb des Geschwaders 71 "Richthofen" war in den vergangenen drei Jahren aufgrund weitreichender Sanierungsmaßnahmen am Standort Wittmundhafen nach Rostock in Mecklenburg-Vorpommern verlegt worden. Mit Abschluss dieser Bauarbeiten konnte der Betrieb nun wieder an den ursprünglichen Standort zurückkehren.
Genehmigungen und Meldewege für Drohnenflüge
Bürgerinnen und Bürger, die einen Drohnenflug in der Kontrollzone planen, können eine entsprechende Genehmigung bei der Deutschen Flugsicherung beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt mit dem Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" Kontakt aufzunehmen.
Antrag auf Fluggenehmigung Deutsche Flugsicherung (DFS)
Mit diesen Maßnahmen sollen die Sicherheit in der Luft und am Boden gewährleistet sowie potenzielle Gefahren durch unbemannte Flugobjekte konsequent eingedämmt werden. Die Behörden appellieren an die Eigenverantwortung der Drohnenpiloten und empfehlen, sich rechtzeitig über geltende Vorschriften zu informieren.
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