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Mit 2,91 Promille auf dem Fahrrad gestoppt

Nordenham: Polizei warnt vor den Folgen von Alkoholfahrten auf dem Rad

Von Redaktion

Am Abend des 24. August 2025 haben Polizeibeamte der Polizei Nordenham auf der Seefelder Straße einen 57-jährigen Fahrradfahrer gestoppt, nachdem eine aufmerksame Zeugin seine unsichere Fahrweise gemeldet hatte. Die Zeugin hatte beobachtet, dass ein erhöhtes Sturzrisiko bestand, woraufhin die Polizei eingriff.

Erhöhte Alkoholisierung festgestellt

Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei dem Mann eine erhebliche Alkoholisierung fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,91 Promille, was den Verdacht auf Trunkenheit im Straßenverkehr bestätigte.

Maßnahmen und weitere Folgen

Im Anschluss an die Feststellung veranlassten die Beamten eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad wurde dem Mann untersagt. Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer

  • Bereits ab 1,6 Promille gilt für Radfahrer als absolute Fahruntüchtigkeit.
  • Bei Überschreitung dieser Grenze drohen strafrechtliche Konsequenzen und medizinisch-psychologische Untersuchungen.
  • Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss stellt ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
  • Die Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch macht mit diesem Fall erneut deutlich, wie wichtig die Einhaltung der Promillegrenzen auch für Radfahrer ist. Betroffene müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen und weiteren Auflagen rechnen, wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen.

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