Neue Carsharing-Parkplätze in Buchholz
Exklusive Stellplätze und Ladesäule am Caspers Hoff – Bußgelder und Abschleppen bei Missbrauch


Am Caspers Hoff hat die Stadt Buchholz eine neue Parkfläche speziell für Carsharing-Fahrzeuge eingerichtet. Mit einem deutlichen Verkehrszeichen, das ein halbiertes Auto für vier Personen symbolisiert, sind diese Stellplätze ab sofort ausschließlich für Carsharing-Nutzung reserviert.
Strikte Regeln für Carsharing-Stellplätze
Die neuen Parkflächen dienen dem Ziel, die nachhaltigen Mobilitätsangebote in Buchholz dauerhaft verfügbar zu machen. Nur Carsharing-Fahrzeuge dürfen die gekennzeichneten Plätze nutzen. Weder private PKW noch Mietfahrzeuge, selbst wenn diese elektrisch betrieben sind, sind auf diesen Stellflächen erlaubt.
Ladesäule exklusiv für Carsharing-Elektroautos
Eine installierte Ladesäule steht ausschließlich den am Standort gemeldeten Carsharing-Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Die Technik verhindert, dass andere Elektrofahrzeuge dort laden können oder dort rechtmäßig parken dürfen.
Konsequenzen bei Missachtung
Wer die für Carsharing vorgesehenen Parkplätze unrechtmäßig nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Bei andauernder Blockierung kann das Fahrzeug zudem auf Kosten der Halterin oder des Halters abgeschleppt werden.
Appell der Stadt Buchholz
Die Stadt ruft alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dazu auf, die Beschilderung strikt zu beachten. Carsharing wird als wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlichen und platzsparenden Mobilität betrachtet. Reservierte und jederzeit verfügbare Stellplätze sind essenziell, damit das Angebot zuverlässig genutzt werden kann.
Weitere Informationen
Die vollständigen Kontaktdaten sowie weitere Details sind den offiziellen Anhängen zu entnehmen.
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