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Tempo 30 in Buchholz: Neue Regelungen auf dem Stadtring und Schulwegen

Grundlage sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung; auf Schulwegen ist Tempo 30 verpflichtend, während die Stadt die Umsetzung und Wirkung mit Auswertungen sowie Kontrollen begleiten will.

Tempo 30 in Buchholz: Neue Regelungen auf dem Stadtring und Schulwegen
Bild zum Beitrag© Redaktion Buchholz in der Nordheide (Pressemitteilung)Bild 1 von 2

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Die Stadt Buchholz hat in den Sommerferien neue Tempo-30-Regelungen auf zwei Streckentypen eingerichtet: auf dem halben Stadtring sowie auf hochfrequentierten Schulwegen. Nach Angaben der Stadt wurden alle Verkehrszeichen planmäßig vor dem Ende der Sommerferien aufgestellt.

Grundlage der Maßnahmen sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Diese ermöglichen unter anderem Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen sowie zum Schließen von Lücken zwischen bestehenden Zebrastreifen. Auf hochfrequentierten Schulwegen ist die Einrichtung von Tempo 30 laut Stadt sogar verpflichtend.

Tempo 30 auf dem halben Stadtring

Auf dem halben Stadtring gilt die Begrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde unbefristet. Für diesen Abschnitt sind die Stadt Buchholz und der Landkreis Harburg gemeinsam verantwortlich.

Regelung auf Schulwegen

Die Umsetzung auf den Schulwegen erforderte nach Angaben der Stadt mehr Vorbereitung. Die betroffenen Strecken wurden zwischen Stadt, Polizei, Schulen und öffentlichem Nahverkehr abgestimmt. Die beteiligten Schulen teilten der Verwaltung die Schulwege ihrer Schülerinnen und Schüler mit. Auf dieser Grundlage wurden die hochfrequentierten Abschnitte ermittelt.

Als hochfrequentiert gilt ein Schulweg demnach dann, wenn ihn mindestens fünf Schülerinnen und Schüler nutzen und verschiedene Schulwege dort zusammentreffen. Zum Schulweg zählt dabei nicht nur die zu Fuß zurückgelegte Strecke, sondern auch der Bereich um Bushaltestellen, von denen Schülerinnen und Schüler abfahren.

Die geltenden Zeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der jeweiligen Schulen und umfassen jeweils eine Stunde vor und nach dem Schulbetrieb.

Diese Zeiten gelten an den Schulen

  • Rund um die Grundschule Mühlenschule in Holm-Seppensen: 06:00 bis 17:00 Uhr
  • Rund um die Grundschule Wiesenschule in Buchholz: 06:00 bis 18:00 Uhr
  • An der Grundschule Trelde in Trelde: 07:00 bis 18:00 Uhr
  • An der Grundschule Heideschule in Buchholz: 07:00 bis 18:00 Uhr
  • An der Grund- und Oberschule Waldschule in Buchholz: 07:00 bis 18:00 Uhr
  • Rund um die weiterführenden Schulen des Schulzentrums I und II: 07:00 bis 17:00 Uhr

Nicht alle geprüften Strecken betroffen

Nicht auf allen geprüften Abschnitten wurde Tempo 30 eingerichtet. Auf dem Abschnitt Mühlentunnel bis Kattenberg sowie auf der K28 in Holm-Seppensen und dem Seppenser Mühlenweg wurde darauf verzichtet. Als Grund nennt die Stadt, dass niedrigere Geschwindigkeiten auf diesen langen Strecken die Fahrpläne des Busverkehrs gefährdet hätten.

An der Einmündung Trelde auf der B75 gilt dagegen auf einem Teilstück Tempo 30. Dort befindet sich die Grundschule Trelde. Ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät überwacht dort die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Stadt will Wirkung beobachten

Ob die neuen Schilder zu einer Verhaltensänderung führen, will die Stadt beobachten. Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Verkehrsbehörde zeigen Fahrenden ihre aktuelle Geschwindigkeit an und erfassen zugleich, wie schnell die Fahrzeuge im Durchschnitt unterwegs sind. Bei erheblichen Überschreitungen will die Stadt die Auswertungen an den Landkreis weitergeben und gezielte Kontrollen anordnen.

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