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Grundstücksabgaben 2026: Steuerbescheide werden verschickt

Rund 20.000 Eigentümer erhalten Bescheide mit Zahlungsfristen und wichtigen Hinweisen zum Eigentümerwechsel

Von Redaktion Emden
Grundstücksabgaben 2026: Steuerbescheide werden verschickt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Jahressteuerbescheide für die Grundstücksabgaben 2026 wurden erstellt und werden in den nächsten Tagen an die Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt. Mit diesem umfangreichen Versand erhalten rund 20.000 Wohnungseigentümer wichtige Dokumente zu ihren Abgaben und Gebühren für das Jahr 2026.

Versand und mögliche Verzögerungen

Die postalische Verteilung der Steuerbescheide begann am 16. Januar. Aufgrund der großen Zahl zu beliefernder Haushalte kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Auslieferung durch den Postdienstleister kommen. Die Verantwortlichen bitten deshalb im Sinne aller um etwas Geduld.

Inhalte der Jahressteuerbescheide

  • Festsetzungen der Grundstücksabgaben
  • Müllgebührenabrechnung für 2026 inklusive Wiegedaten
  • Informationen zu Erstattungen und Zahlungsverpflichtungen im ersten Quartal – die Fälligkeitstermine sind besonders zu beachten
  • Eine Änderung der Hebegebührensätze gegenüber dem Vorjahr findet nicht statt. Außerdem gilt für Hundebesitzer: Bereits in den Vorjahren versendete Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit, sofern sich die Besteuerungsgrundlage oder der Steuerbetrag nicht geändert haben. Die Festsetzung der Hundesteuer wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt im Dezember 2025 vorgenommen. Ein gesonderter Bescheid wird also nur bei relevanten Änderungen ausgestellt.

    Wichtige Fälligkeitstermine für 2026

    • Quartalszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2026
    • Jahreszahler: 1. Juli 2026
    • Für alle Eigentümer mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Beträge automatisch abgebucht.

      Hinweise zum Eigentümerwechsel und Kontaktmöglichkeiten

      Zwischenzeitliche Eigentümerwechsel sollten idealerweise über das Serviceportal OpenRathaus gemeldet werden. Alternativ steht die Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung. Die Verantwortlichen bitten darum, von mehrfachen Nachfragen abzusehen, da alle Anliegen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es aktuell zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen.

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      subtitle="Eigentümerwechsel oder Anfragen bitte bevorzugt online einreichen"

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      Weitere Informationen

      Zahlreiche Details finden Eigentümerinnen und Eigentümer direkt in ihren Bescheiden oder auf den offiziellen Internetseiten der entsprechenden Behörde.

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