Leinenzwang für Hunde in Gifhorn ab 2025!
Ab April gilt eine neue Regelung zum Schutz der Brutzeit – alle Infos für Hundebesitzer
Leinenzwang für Hunde ab April 2025 in Gifhorn
Der Frühling bringt nicht nur blühende Blumen, sondern auch die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit heimischer Wildtiere. Ab dem 1. April 2025 tritt daher der Leinenzwang für Hunde in Kraft, um die kleinen Bewohner der Natur zu schützen. Dieser gilt bis zum 15. Juli 2025.
Gesetzliche Regelung
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in freier Landschaft an der Leine geführt werden. Ausnahmen bestehen für:
Zusätzliche Hinweise für Hundebesitzer
Hundehalter sind angehalten, auch in städtischen Parks und Grünanlagen darauf zu achten, dass ihre Tiere nicht frei herumlaufen. Dies soll verhindern, dass die heranwachsenden Jungtiere Schäden erleiden.
Hundefreilauffläche in Gifhorn
Trotz Leinenzwang gibt es eine großartige Möglichkeit für Bello und Co. sich auszutoben: die Hundefreilauffläche. Diese wurde aus einer früher privat genutzten Fläche des Tierzentrums Im Heidland (Nähe Hausnummer 11) geschaffen. Der Platz steht täglich zur Verfügung, außer während der Trainingszeiten der Hundeschule, die dreimal wöchentlich stattfinden. Diese Zeiten werden rechtzeitig im Schaukasten am Eingang bekannt gegeben.
Kontaktinformation
Für weitere Informationen sorgt der Fachbereich Ordnung der Stadt Gifhorn:
Frank Kornath
Büro des Bürgermeisters
Marktplatz 1,
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 88-322
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.stadt-gifhorn.de
Datenschutz
Die Stadt Gifhorn verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Informationen zu Ihren Rechten und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie auf unserer Webseite.
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