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Achtung Eisglätte: Stadt warnt vor Glättegefahr

Winterdienst räumt Hauptstraßen zuerst – Anlieger müssen Gehwege freihalten

Von Redaktion Jever

Die Stadt warnt erneut vor anhaltender Eisglätte in den kommenden Tagen. Der intensive Winterdienst kann aufgrund starker Glätteentwicklung nicht alle Straßen zeitgleich bedienen, sodass besondere Vorsicht im gesamten Stadtgebiet geboten ist. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihr Verhalten der Wetterlage anzupassen und aktiv zur Verkehrssicherheit beizutragen.

Winterdienst mit Prioritätensystem

Der Baubetriebshof ist bereits im Dauereinsatz, um Straßen von Eis und Schnee zu befreien. Dabei kommt ein Streuplan zum Einsatz, der die Straßen nach ihrer Bedeutung einteilt. Wichtige Hauptverkehrsstraßen werden zuerst behandelt, bevor Wohnsammelstraßen und anschließend größere Wohnstraßen folgen. Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten ist es nicht möglich, alle Straßen gleichzeitig zu bedienen.

  • Erst Hauptverkehrsstraßen, dann Wohnsammelstraßen und größere Wohnstraßen
  • Personelle Kapazitäten begrenzen gleichzeitige Einsätze
  • Pflichten für Anliegerinnen und Anlieger

    Die Verantwortung für die Gehwegräumung liegt bei den Anliegerinnen und Anliegern. Unabhängig von der Rolle als Eigentümer, Pächter oder Mieter müssen Gehwege mindestens 1,50 Meter breit geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen, muss ein ein Meter breiter Bereich direkt vor dem Grundstück frei gehalten werden. Auch an Eckgrundstücken sind alle Seiten entsprechend zu räumen.

    • Gehwege: mind. 1,50 Meter breit freiräumen
    • Ohne Gehweg: 1 Meter Streifen der Straße vor dem Grundstück freihalten
    • Eckgrundstücke: Alle Seiten räumen
    • Die Räumung muss werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr abgeschlossen sein. Bei erneutem Schneefall ist bis 19:30 Uhr nachzuräumen.

      Kontrolle und Aufklärung im Vordergrund

      Der Fachbereich Bürgersdienste führt stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Reinigungs- und Streupflicht durch. Auch das Ordnungsamt erhält Meldungen aus der Bevölkerung über nicht geräumte Gehwege. In diesen Fällen suchen Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter das Gespräch mit den betreffenden Anliegerinnen und Anliegern. Der Fokus liegt dabei auf Aufklärung und Sensibilisierung für potenzielle Gefahren. Die Einleitung von Bußgeldverfahren steht dabei nicht im Vordergrund.

      Zusammenarbeit für mehr Sicherheit im Winter

      Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln ernst zu nehmen und zur Sicherheit im winterlichen Straßenverkehr beizutragen. Neben dem Winterdienst ist das Engagement der Anlieger entscheidend, damit Gehwege und Zugänge für Fußgänger sicher bleiben.

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