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Artenschutz bei Bauprojekten in Lingen

Wie Fledermäuse und Co. bei Sanierung, Umbau und Abriss geschützt werden

Der Artenschutz spielt eine zentrale Rolle bei Sanierung, Umbau und Abriss von Gebäuden. Besonders in Lingen und anderen Regionen, in denen viele heimische Arten auf menschliche Bauten als Lebensraum angewiesen sind, sorgen die gesetzlichen Regelungen für Aufmerksamkeit und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.

Gebäude als Lebensraum für geschützte Arten

Eine Vielzahl heimischer Tierarten nutzt Gebäude – teils unbemerkt – als Lebensraum. Besonders betroffen sind dabei:

  • Fledermäuse
  • Mauersegler
  • Schwalben
  • Siebenschläfer
  • Hornissen
  • Diese Tiere können ihre Nist- und Ruheplätze gut versteckt in Dachstühlen, Rollladenkästen oder hinter Fassadenverkleidungen anlegen. Insbesondere Fledermäuse lassen sich nur schwer entdecken, da sie kein Nistmaterial in ihre Quartiere bringen. Hinweise auf ihre Anwesenheit können kleine, trockene Kotkrümel unterhalb von Einflugspalten sein.

    Gesetzliche Regelungen schützen Tiere und ihre Lebensstätten

    Nach den §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind sowohl die Tiere als auch ihre Nist- und Ruheplätze häufig ganzjährig geschützt. Das betrifft nicht nur besetzte, sondern auch unbesetzte Quartiere etwa von Fledermäusen oder Mauerseglern. Während der Fortpflanzungszeit sind auch Brutstätten weniger streng geschützter Arten vor Zerstörung geschützt.

    Empfohlene Vorgehensweise bei Bauvorhaben

    Vor einem Abriss oder baulichen Maßnahmen, insbesondere an älteren, leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäuden oder fugenreichen Fassaden, sollte bei Verdacht auf tierische Bewohner frühzeitig die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Durch rechtzeitige Abstimmung lassen sich gemeinsam Lösungen finden, die sowohl den Artenschutz als auch das Bauvorhaben berücksichtigen.

    Sensibler Umgang gefordert

    Egal ob streng geschützt oder nicht: Ein verantwortungsbewusster und sensibler Umgang mit tierischen Mitbewohnern ist bei allen Bauvorhaben gefragt. Die gesetzlichen Vorgaben bilden dabei einen verbindlichen Rahmen, helfen aber auch, das Bewusstsein für die Bedeutung des Artenschutzes im Alltag zu stärken.

    Der Schutz von Lebensräumen heimischer Arten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt – gerade im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen.

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