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Herbstlaub in Lingen: Was Anlieger jetzt wissen müssen

Stadt erinnert an Reinigungspflicht und richtige Entsorgung zur Vermeidung von Rutschgefahren

Herbstlaub in Lingen: Was Anlieger jetzt wissen müssen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Mit dem Herbstbeginn kehrt auch die farbenfrohe Laubzeit ein: In vielen Gärten sind die bunt gefärbten Blätter an Bäumen ein besonderer Blickfang. Doch neben der ästhetischen Seite birgt herabfallendes Laub auf Geh- und Fahrradwegen potenzielle Gefahren, vor allem, wenn es regnet. Nasse Blätter können zu rutschigen Flächen werden und so das Unfallrisiko erhöhen.

Reinigungspflichten für Anlieger

Die Stadt Lingen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Grundstückseigentümer beziehungsweise Anlieger für die Reinigung des Gehwegs vor ihrem Grundstück verantwortlich sind. Diese Straßenreinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Laub auch die regelmäßige Entfernung von Unkraut und Grasbewuchs.

Umgang mit Laub und Abfällen

Die Stadt Lingen weist außerdem darauf hin, dass Abfälle, insbesondere Laub aus privaten Gärten, nicht auf öffentliche Straßen oder Gehwege gefegt werden dürfen. Dies gilt im Besonderen für Straßen, in denen die maschinelle Straßenreinigung regelmäßig stattfindet.

Stattdessen sind Grundstückseigentümer angehalten, das angefallene Laub selbst zu kompostieren oder es zu einem der städtischen Grünabfall-Sammelplätze zu bringen. Damit soll vermieden werden, dass die Straßenreinigung unnötig erschwert und die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Konsequenzen und Appell an die Bürgerschaft

Die Einhaltung der Reinigungspflichten dient nicht nur der Sauberkeit und dem gepflegten Erscheinungsbild des Stadtbildes, sondern schützt auch alle Verkehrsteilnehmenden vor Unfällen durch rutschige Gehwege. Die Stadt bittet daher alle Anlieger um Mithilfe und verantwortungsvolles Handeln während der Laubzeit.

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