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Lingen fordert Meldung von Schmutzwasser-Zwischenzählern

Haushalte können Abwassergebühren senken – Meldung bis Ende Februar online oder per Formular möglich

Die Stadt Lingen (Ems) ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, aktuelle Zwischenzählerstände für Schmutzwasser zeitnah zu melden. Dies betrifft insbesondere Haushalte, die Wasser verbrauchen, das nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wurde, etwa für Gartenbewässerung oder die Viehtränke. Die korrekte Erfassung kann zu einer Reduzierung der Abwassergebühren führen und sorgt für eine gerechte Abrechnung.

Wichtige Fristen und Meldeverfahren

Die jährlichen Ablesekarten über den Frischwasserverbrauch wurden bereits durch die Stadtwerke und den Wasserverband Lingener Land versandt. Die Stadt weist darauf hin, dass der gemeldete Wasserverbrauch als Basis für die Berechnung der Schmutzwassergebühren dient.

  • Wasser, das nicht in die Kanalisation gelangt, kann bei Nachweis durch einen Zwischenzähler von der Gebühr abgezogen werden.
  • Die Meldung des Zwischenzählerstandes muss spätestens bis Ende Februar an die Stadt Lingen (Ems) erfolgen.
  • Empfohlen wird eine zeitnahe Meldung. Liegen die Angaben bis spätestens 31. Dezember 2025 vollständig vor, wird die Reduzierung schon im Jahresgebührenbescheid 2026 berücksichtigt.
  • Weitere zu berücksichtigende Wassermengen

    Auch Wasser, das neben dem Frischwasser aus Hauswasserversorgungsanlagen oder Regenwassersammelanlagen genutzt und der Kanalisation zugeführt wird, muss der Stadt gemeldet werden. Der Nachweis sollte ebenfalls über einen Zwischenzähler erfolgen. Ohne diesen Nachweis erfolgt die Bemessung anhand pauschaler Mengen pro Person.

    So funktioniert die Meldung

    • Die Anmeldung eines zusätzlichen Wasserzählers sowie die Meldung besonderer Wassermengen können online auf der städtischen Internetseite unter .de/zaehlerstand erfolgen.
    • Alternativ gibt es die Möglichkeit, Vordrucke direkt beim Fachdienst Kassen- und Steueramt der Stadt Lingen (Ems) anzufordern.
    • Genehmigungspflichtige Änderungen an öffentlichen Anschlüssen

      Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Änderungen an öffentlichen Wasseranschlüssen, wie beispielsweise die Einleitung von Regenwasser in die Oberflächenkanalisation, genehmigungspflichtig sind. Die entsprechenden Anträge müssen vor Durchführung dieser Maßnahmen gestellt werden.

      title="Stadt Lingen (Ems) – Fachdienst Kassen- und Steueramt"

      subtitle="Für Rückfragen und Vordruckanforderungen"

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      Mit einer zeitnahen und korrekten Meldung der Wasserverbräuche profitieren sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadt von einer fairen und transparenten Gebührenstruktur.

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