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Sicheres Silvester in Lingen: Feuerwerk mit Verantwortung

Verkauf ab 29. Dezember, Altersbeschränkungen und Schutz von Umwelt und Tieren beachten

Zum Jahreswechsel weist die Stadt Lingen (Ems) auf den achtsamen und umweltverträglichen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hin. Der Start des Feuerwerksverkaufs, die gesetzlichen Regelungen und der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt stehen im Fokus der aktuellen Empfehlungen.

Verkauf und Nutzung – Gesetzliche Regelungen

Ab dem 29. Dezember beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Diese beinhaltet klassische Böller, Raketen und Batterien und darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren verkauft und verwendet werden. Jüngere Personen zwischen 12 und 18 Jahren dürfen lediglich die weniger gefährlichen Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Tischfeuerwerk oder Kinder- und Jugendfeuerwerk, nutzen.

Die Stadt Lingen empfiehlt, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die CE-Kennzeichnung zu achten und beim Zünden streng die Gebrauchsanweisung zu befolgen.

Rücksicht auf Tiere, Natur und Umwelt

Besonders betont wird die Belastung, die Feuerwerkslärm für Wild-, Haus- und Nutztiere bedeutet. Der Stress für Tiere kann erheblich sein, daher appelliert die Stadt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollte nicht an Waldrändern, in öffentlichen Grünanlagen, in der Nähe des Tierheims oder landwirtschaftlicher Ställe erfolgen. Im Wald ist das Zünden generell untersagt.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz empfindlicher Naturbereiche sowie dem Wohlbefinden der Tiere im Stadtgebiet.

Verantwortung und Sicherheit

Auch für die eigene Gesundheit empfiehlt das Rathaus einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk. Statistisch sind viele Verletzungen vermeidbar. Wer auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichtet, leistet zudem einen Beitrag zur Entlastung der Einsatzkräfte und der Beschäftigten in Krankenhäusern.

Zeitliche und räumliche Einschränkungen

  • Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt.
  • In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen strengstens verboten.
  • Die Stadt Lingen appelliert somit an die Bürgerinnen und Bürger, bei aller Freude am Jahreswechsel Rücksicht zu nehmen – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

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