Northeim: Verkaufsoffener Sonntag gesichert
Stadt und Gewerkschaft einigen sich auf Selbstverpflichtung zum Schutz der Beschäftigten
Der verkaufsoffene Sonntag in Northeim findet am 21. September 2025 nach langen Verhandlungen wie geplant statt. Diese Entscheidung gaben Simon Hartmann von der Stadt Northeim und Gewerkschaftssekretär Leon Huesmann gemeinsam bekannt. Beide Seiten zeigten sich erleichtert, dass durch einen konstruktiven Dialog ein Weg gefunden wurde, die Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen.
Kompromiss für Beschäftigte und Einzelhandel
Im Zentrum der Einigung steht eine freiwillige Selbstverpflichtung, an der Stadt, Gewerkschaft sowie die Interessengemeinschaft der Händlerinnen und Einzelhändler mitwirken werden. Ziel ist, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu begrenzen und dabei die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen. Damit wird langfristige Planungssicherheit geschaffen.
Die Stadt Northeim wird kurzfristig die erforderliche Allgemeinverfügung erlassen. Als Zeichen des Vertrauens verzichtet die Gewerkschaft daraufhin auf eine Klage gegen die Sonntagsöffnung. Die konkreten Verhandlungen über die Selbstverpflichtung sollen in Kürze beginnen.
Gemeinsamer Dialog statt Konfrontation
Simon Hartmann und Leon Huesmann betonen die Bedeutung der intensiven Gespräche der letzten Tage. Beide würdigen die Bereitschaft zum Kompromiss und sind sich einig, dass in der aktuellen Situation Abweichungen von festen Positionen notwendig waren, um eine tragfähige Lösung zu erzielen.
„Die Stadt Northeim hat einen beachtlichen Fortschritt bei der Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten gemacht. Im Vertrauen darauf, in einer zukünftigen Selbstverpflichtungserklärung das bestmögliche Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen, werden wir auf eine Klage gegen die Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung am 21. September 2025 verzichten.“
– Gewerkschaftssekretär Leon Huesmann
„Ich habe großes Verständnis für die Position der Gewerkschaft, die berechtigten Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel vertritt. Die Hinweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Würdigung der Interessen des Sonntagsschutzes und der Beschäftigten habe ich sehr selbstkritisch aufgenommen.“
– Simon Hartmann
„Für mich ist heute absehbar, dass eine Allgemeinverfügung für die Sonntagsöffnung zum Klostermarkt erfolgreich angefochten werden würde, mit der Folge, dass erneut kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden könnte. Um dies zu verhindern, sind wir erneut aufeinander zugegangen und haben in dieser Woche intensive, lösungsorientierte Gespräche geführt. Ich bin der Gewerkschaft sehr dankbar, sich auf diesen Dialogprozess einzulassen. Und ich bin ebenfalls sehr dankbar für die Bereitschaft, mit der Stadt Northeim den Händlerinnen und Einzelhändlern eine freiwillige Selbstverpflichtung zu vereinbaren. Das ist ein großes Entgegenkommen der Gewerkschaft, das ich sehr zu schätzen weiß. Diese Selbstverpflichtung wird in den kommenden Monaten gemeinsam verhandelt und vereinbart werden.“
– Simon Hartmann
Ausblick: Verhandlungen und Planungssicherheit
Die jetzt angestoßene freiwillige Selbstverpflichtung soll als Modell dienen, wie sich die Interessen von Einzelhandel und Beschäftigten nachhaltig ausbalancieren lassen. Für alle Beteiligten bedeutet der Kompromiss rechtliche und organisatorische Planungssicherheit. Die konkreten Gespräche zwischen Stadt, Gewerkschaft und Händlerschaft werden zeitnah beginnen und sollen zu einer langfristigen Vereinbarung führen.
Stimmen und Reaktionen
Die konstruktive Einigung wird als positives Signal für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Stadt, Gewerkschaft und Einzelhandel gewertet. Sie zeigt, dass auch bei kontroversen Themen wie der Sonntagsöffnung ein Ausgleich der Interessen möglich ist.
Die Vereinbarung wird in Northeim genau beobachtet werden – nicht zuletzt, weil die Ergebnisse der kommenden Verhandlungen als Orientierung für ähnliche Situationen in der Region dienen könnten.
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