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Leinenpflicht in Wunstorf schützt Wildtiere

Vom 1. April bis 15. Juli gilt in Wunstorf Leinenzwang für Hunde, um Brut- und Aufzuchtzeiten der Wildtiere zu sichern. Bürger werden zu verantwortungsvollem Umgang mit ihren Vierbeinern aufgerufen.

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Mit dem Frühling erwacht nicht nur die Flora rund um Wunstorf, sondern es beginnt auch eine sensible Phase für die heimische Tierwelt. Die Stadtverwaltung weist die Bürgerinnen und Bürger auf eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Wildtieren sowie zur Wahrung des ökologischen Gleichgewichts hin: den Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft vom 01. April bis zum 15. Juli.

Leinenzwang in Wunstorf: Zeitraum und Geltungsbereich

Die Regelung gilt jährlich in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli. Ziel ist es, wildlebende Tiere wie Rehe, Hasen und viele Vogelarten während ihrer Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit bestmöglich vor Störungen zu schützen. Die Anleinpflicht betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Wälder
  • Öffentlich zugängliche Flächen
  • Unbebaute Feld- und Waldwege
  • Gewässer im Stadtgebiet
  • Nicht zur "freien Landschaft" zählen dabei öffentliche Straßen, Hausgärten, Hofflächen oder eigene Gebäude. In diesen Bereichen gilt die Leinenpflicht nicht im Rahmen der genannten Regelung.

    Verantwortungsbewusstsein beim Spaziergang mit dem Hund

    Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich gebeten, ihre Hunde in den genannten Bereichen zuverlässig anzuleinen – ganz gleich, ob sie selbst oder Familienangehörige beziehungsweise Freunde den Hund ausführen. Wichtig ist, dass der Hund nicht nur angeleint ist, sondern auch jederzeit unter Kontrolle bleibt, um unnötige Störungen der Tierwelt zu verhindern.

    Die Stadt weist darauf hin, dass diese Sorgfaltspflicht auch außerhalb der eigentlichen Brut- und Setzzeit anzuraten ist. Damit wird ein nachhaltiger Beitrag zum Schutz der heimischen Natur geleistet.

    Wiesen, Felder und Weiden: Zutritt nur eingeschränkt erlaubt

    Ein weiteres Thema betrifft die Nutzung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Bürgerinnen und Bürger dürfen Wiesen, Weiden während der Weidezeit und Äcker vom Beginn der landwirtschaftlichen Bearbeitung bis zum Ende der Ernte nur eingeschränkt betreten oder befahren.

    Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Pflanzenbestände, sondern verhindern auch, dass Wildtiere und Nutztiere in dieser sensiblen Phase aufgeschreckt oder gefährdet werden.

    Hinweis und Ansprechpartner bei Rückfragen

    Die Stadt Wunstorf appelliert an das Verantwortungsgefühl aller Hundehalter und Naturliebhaber. Rücksicht und Achtsamkeit in der Natur tragen wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Bei offenen Fragen rund um das Thema Leinenzwang steht Herr Raffel im Fachdienst Sicherheit und Ordnung zur Verfügung.

    Die bevorstehende Frühlingszeit bietet zahlreiche Möglichkeiten, die heimische Natur zu erleben – verbunden mit der Verantwortung, ihren Schutz und ihre Bewohner zu respektieren. Das Einhalten der Anleinpflicht ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

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