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Wunstorf führt Beherbergungssteuer ein

Ab 2026 ersetzt die neue Abgabe den Tourismusbeitrag – Anmeldung für Gastgeber bis Februar

Die Stadt Wunstorf setzt zum 1. Januar 2026 eine umfassende Neuerung im Bereich der Abgaben für Übernachtungsbetriebe um: Die Beherbergungssteuer wird eingeführt und ersetzt den bislang erhobenen Tourismusbeitrag. Ziel der Maßnahme ist eine Neuregelung der Besteuerung im Beherbergungssektor für das gesamte Stadtgebiet.

Hintergrund zur Entscheidung

Der Ratsbeschluss zur Einführung der Beherbergungssteuer erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 24. September 2025. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung tritt die bisher gültige Tourismusbeitragssatzung außer Kraft, so dass ab dem neuen Jahr ausschließlich die Beherbergungssteuer gilt.

Informationen für Gastgeberinnen und Gastgeber

Die Stadt hat die ihr bekannten Beherbergungsbetriebe bereits mit einem Informationsschreiben zu den anstehenden Änderungen versorgt. Betriebe, die bislang kein solches Schreiben erhalten haben, werden aufgefordert, sich proaktiv bei der Stadt zu melden. Die Anmeldung des eigenen Beherbergungsbetriebs muss bis spätestens zum 15. Februar 2026 erfolgen.

Informationen zur Beherbergungssteuer der Stadt Wunstorfhttps://www.wunstorf.de/Beherbergungssteuer

Anmeldemöglichkeiten und Formulare

Die Anmeldung sowie alle relevanten Formulare stehen auf der städtischen Webseite zur Verfügung. Neben dem komfortablen Zugang zu den Onlinediensten bietet die Homepage auch eine Sammlung an FAQs, um erste Fragen rund um die neue Steuer zu klären.

Ausblick

Mit der Einführung der Beherbergungssteuer folgt die Stadt Wunstorf dem Trend vieler Kommunen, Übernachtungen steuerlich zu erfassen und so eine einheitlichere Abgabenstruktur für den Tourismus zu schaffen. Die Reaktionen von Gastgeberinnen und Gastgebern sowie von Gästen bleiben abzuwarten.

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