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Reizgas an Gymnasium versprüht

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Reizgas an Gymnasium versprüht

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Vorfall an der Schule

An der Schule gab es einen Polizeieinsatz.

Zwei Schüler versprühten Reizgas.

Reizgas ist ein Stoff zum Reizen.

Es schadet Augen und Atem.

Der Vorfall war am Dienstagmorgen.

Die Polizei kam gegen 10:25 Uhr.

Auch Rettungskräfte kamen zur Schule.

Viele Menschen wurden verletzt

Insgesamt verletzten sich 22 Personen.

Auch eine Lehrkraft verletzte sich leicht.

Viele Menschen hatten Beschwerden.

Zum Beispiel:

  • brennende Augen
  • Probleme beim Atmen
  • Reizungen im Hals

Der Rettungsdienst half direkt vor Ort.

Die Polizei ermittelt

Die Polizei sprach mit Beteiligten.

Sie fand zwei tatverdächtige Jugendliche.

Tatverdächtig bedeutet:

Vielleicht haben sie die Tat gemacht.

Die Polizei begann weitere Maßnahmen.

Strafverfahren wegen Körperverletzung

Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.

Ein Strafverfahren ist ein Gerichtsverfahren.

Es geht um eine mögliche Straftat.

Hier geht es um gefährliche Körperverletzung.

Das bedeutet:

Jemand verletzt andere Menschen stark.

Kein harmloser Streich

Die Polizei sagt klar:

Das war kein harmloser Spaß.

Es war eine Straftat.

Wer Reizgas versprüht, nimmt Schaden in Kauf.

Das heißt:

Andere Menschen können krank werden.

Folgen für die Verantwortlichen

Den Verantwortlichen drohen Strafen.

Auch die Eltern können betroffen sein.

Eltern heißen auch:

Erziehungsberechtigte.

Sie können für Schäden zahlen müssen.

Warnung vor Nachahmung

Die Polizei warnt andere Schüler.

Machen Sie so etwas nicht.

Die Folgen können sehr schwer sein.

Reizgas kann viele Menschen verletzen.

Die Ermittlungen dauern weiter an.

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