Rat stimmt „Wohnungsbauturbo“ für neues Quartier in der Gartenstadt zu

Braunschweig: Rat stimmt Wohnungsprojekt auf ehemaligem Coca-Cola-Gelände an der Alten Frankfurter Straße 181 zu. Rund 150–180 Wohnungen.

Von Presse-Service.de2 Min. Lesezeit

Auf dem Gelände der ehemaligen Coca-Cola-Abfüllanlage an der Alten Frankfurter Straße 181 in der Braunschweiger Gartenstadt soll ein neues Wohnquartier entstehen. Der Rat der Stadt hat am Dienstag, 29. September, einer entsprechenden Vorlage zugestimmt und damit den Weg für das Vorhaben über den sogenannten „Wohnungsbauturbo“ freigemacht.

Geplant sind rund 150 bis 180 neue Wohneinheiten sowie eine Quartiersgarage. Das bisher gewerblich genutzte Areal soll dafür grundlegend umgestaltet werden.

Wohnen, Denkmalschutz und mehr Grün auf dem Gelände

Zum Konzept gehört, nicht denkmalgeschützte Gebäudeteile gezielt zurückzubauen. Dadurch soll das historische Baudenkmal im vorderen Bereich des Grundstücks wieder stärker sichtbar werden und seine prägende Wirkung für das Ortsbild behalten.

Im rückwärtigen Bereich sind zwei neue Wohngebäude vorgesehen. Der ruhende Verkehr soll in einer oberirdischen Quartiersgarage gebündelt werden. So soll das Innere des Quartiers autofrei bleiben.

Neben zusätzlichem Wohnraum sieht die Planung auch Veränderungen für das Wohnumfeld vor. Südlich des Bestandsgebäudes soll ein kleiner Quartierspark mit Kinderspielplatz entstehen.

Weniger versiegelt, begrünte Dächer und Photovoltaik

Nach Angaben der Stadt bringt das Projekt auch ökologische Veränderungen mit sich. Durch den teilweisen Rückbau der alten Industrieanlagen und eine umfassende Neubegrünung soll der Versiegelungsgrad auf dem Grundstück deutlich sinken: von derzeit rund 95 Prozent auf etwa 65 Prozent.

Vorgesehen sind außerdem extensiv begrünte Dächer auf den Neubauten, kombiniert mit Photovoltaikanlagen. Die zusätzlichen Grünflächen sollen das Mikroklima im Quartier verbessern.

Stadt knüpft Zustimmung an Bedingungen

Der Investor hatte im August 2026 eine Bauvoranfrage für das Projekt gestellt. Weil das Vorhaben nach Einschätzung der Stadt erhebliche städtebauliche Bedeutung hat, lag die abschließende Entscheidung beim Rat.

Mit dem Beschluss ist noch nicht das eigentliche Bauantragsverfahren abgeschlossen. Der Rat hat zunächst festgestellt, dass das Vorhaben mit den Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

Die Zustimmung der Stadt ist an Vorgaben gebunden, die in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschrieben werden sollen. Der Vorhabenträger muss sich darin zu verbindlichen städtebaulichen Anforderungen verpflichten. Dazu gehören auch Vorgaben zu den Wohnungsgrößen. Außerdem soll der Anteil des sozialen Wohnungsbaus mindestens 30 Prozent betragen.

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