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Rat stimmt „Wohnungsbauturbo“ für neues Quartier in der Gartenstadt zu
Auf dem Gelände der ehemaligen Coca-Cola-Abfüllanlage an der Alten Frankfurter Straße 181 in Braunschweiger Gartenstadt.
soll ein neues Wohnquartier entstehen.
Der Rat der Stadt hat am Dienstag, 29. September, einer Vorlage zugestimmt.
Mit der Zustimmung hat der Rat den Weg für das Vorhaben „Wohnungsbauturbo“ freigemacht.
Planung für neue Wohnungen und eine Quartiersgarage
Die Stadt plant rund 150 bis 180 neue Wohneinheiten.
Die Planung umfasst außerdem eine Quartiersgarage.
Das bisher gewerblich genutzte Areal soll dafür umgestaltet werden.
Rückbau soll das Baudenkmal sichtbarer machen
Das Konzept sieht gezielten Rückbau von nicht denkmalgeschützten Gebäudeteilen vor.
Dadurch soll das historische Baudenkmal im vorderen Bereich wieder stärker sichtbar werden.
Das Baudenkmal soll seine prägende Wirkung für das Ortsbild behalten.
Im rückwärtigen Bereich sollen zwei neue Wohngebäude entstehen.
Der ruhende Verkehr soll in einer oberirdischen Quartiersgarage gebündelt werden.
So soll das Innere des Quartiers autofrei bleiben.
Quartierspark, Kinderspielplatz und bessere Umgebung
Neben zusätzlichem Wohnraum plant die Stadt Veränderungen für das Wohnumfeld.
Südlich des Bestandsgebäudes soll ein kleiner Quartierspark entstehen.
Der Quartierspark soll einen Kinderspielplatz enthalten.
Weniger Versiegelung, begrünte Dächer und Photovoltaik
Die Stadt nennt ökologische Veränderungen durch das Projekt.
Die Stadt führt teilweisen Rückbau alter Industrieanlagen als Grund an.
Die Stadt nennt außerdem eine umfassende Neubegrünung als Grund.
Die Stadt erwartet dadurch einen geringeren Versiegelungsgrad auf dem Grundstück.
Der Versiegelungsgrad soll von derzeit rund 95 Prozent auf etwa 65 Prozent sinken.
Auf den Neubauten sollen extensiv begrünte Dächer entstehen.
Zu den Dächern sollen Photovoltaikanlagen gehören.
Die Stadt erwartet Verbesserungen für das Mikroklima im Quartier.
Vorbereitungen durch Bauvoranfrage und nächste Verfahren
Der Investor stellte im August 2026 eine Bauvoranfrage für das Projekt.
Die Stadt schätzt demnach die städtebauliche Bedeutung des Vorhabens als erheblich ein.
Darum lag die abschließende Entscheidung beim Rat.
Mit dem Beschluss soll das eigentliche Bauantragsverfahren noch nicht abgeschlossen sein.
Der Rat stellte zunächst die Vereinbarkeit mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung fest.
Zustimmung mit Bedingungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag
Die Zustimmung der Stadt ist an Vorgaben gebunden.
Diese Vorgaben sollen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschrieben werden.
Der Vorhabenträger soll sich zu verbindlichen städtebaulichen Anforderungen verpflichten.
Zu den Anforderungen sollen Vorgaben zu Wohnungsgrößen gehören.
Außerdem soll der Anteil des sozialen Wohnungsbaus mindestens 30 Prozent betragen.