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Kommunalwahl: Buchholz bereitet den Versand der Briefwahlunterlagen vor

Die Stadtverwaltung Buchholz hat die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl erhalten.

Die Kommunalwahl findet am 13. September statt.

Die Verwaltung berichtet von vier Paletten mit Wahlmaterial.

Die Stadt bereitet das Material derzeit auf.

Danach versendet die Stadt das Material an Briefwahlantragstellende.

Die Wahl im Wahlbüro und im Bürgerbüro ist damit ab sofort möglich.

Wahlunterlagen beantragen

Briefwahlunterlagen können über die zugesandte Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können online unter www.wahlschein.de/03353005 beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können persönlich im Wahlbüro beantragt und abgeholt werden.

Stimmabgabe vor Ort

Ab Montag, 17. August, ist die persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro möglich.

Für die Stimmabgabe muss der Wahlschein mitgebracht werden.

Für die Stimmabgabe muss auch der Personalausweis mitgebracht werden.

Wer darf wählen

Wahlberechtigt ist, wer das 16.

Lebensjahr vollendet hat.

Wahlberechtigt ist, wer eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt.

Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in Buchholz gemeldet ist.

Wahlberechtigt ist, wer nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Briefwahl zurückgeben

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können per Post zurückgesendet werden.

Die Unterlagen müssen rechtzeitig vor dem 13. September bei der Stadtverwaltung eingehen.

Briefwahl in eine Urne werfen

Alternativ können Briefwahlunterlagen direkt abgegeben werden.

Die Abgabe erfolgt im Bürgerbüro oder im Wahlbüro.

Im Bürgerbüro wirft man die Unterlagen in eine Urne ein.

Im Wahlbüro wirft man die Unterlagen in eine Urne ein.