Hameln erlaubt WM-Übertragungen auch nach 22 Uhr
Für Public Viewing zur WM 2026 sind Genehmigungen nötig – die Stadt nennt klare Auflagen für Ort, Zeit und Tontechnik.

Die Stadt Hameln bereitet sich frühzeitig auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vor und weist darauf hin, dass öffentliche Übertragungen von Spielen im Freien auch nach 22 Uhr grundsätzlich möglich sind. Für Veranstalterinnen und Veranstalter gilt jedoch: Eine Genehmigung ist weiterhin erforderlich. Wer ein Public Viewing plant, sollte die zuständigen Stellen daher rechtzeitig einbeziehen.
Public Viewing in den Abend- und Nachtstunden
Im Mittelpunkt der Mitteilung steht die Frage, wie öffentliche Übertragungen während der Fußball-WM 2026 organisiert werden können. Wegen der Zeitverschiebung werden zahlreiche Spiele in Deutschland in den Abend- und Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr zu sehen sein. Das betrifft laut Mitteilung Partien aus der Vorrunde ebenso wie aus der Finalrunde.
Die Stadt betont, dass Public Viewing nach 22 Uhr nicht automatisch erlaubt ist. Vielmehr muss im Einzelfall eine Genehmigung eingeholt werden. Für Veranstaltende ist das ein wichtiger Punkt bei der Planung, da die Umsetzung von der Zustimmung der zuständigen Behörde abhängt.
Was die befristete Verordnung ermöglicht
Damit öffentliche Übertragungen während des Turniers dennoch möglich bleiben, hat die Bundesregierung eine befristete Verordnung zum Lärmschutz auf den Weg gebracht. Diese gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und eröffnet den zuständigen Behörden die Möglichkeit, Ausnahmen von den sonst geltenden Lärmschutzregelungen zuzulassen.
Ziel dieser Regelung ist es, das große öffentliche Interesse an dem internationalen Sportereignis mit dem Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm in Einklang zu bringen. Die Stadt Hameln ordnet die Regelung damit als einen Rahmen ein, der Public Viewing ermöglichen soll, ohne den Lärmschutz aus dem Blick zu verlieren.
Angaben, die im Antrag enthalten sein müssen
Wer eine öffentliche Übertragung im Freien plant, soll seinen Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt rechtzeitig stellen. Nach Angaben der Mitteilung muss der Antrag mehrere konkrete Informationen enthalten:
Zusätzliche Genehmigung bei öffentlichem Raum
Soll für das Public Viewing öffentlicher Raum genutzt werden, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Auch diese muss vorab beantragt werden. Damit macht die Stadt deutlich, dass für Veranstaltungen dieser Art mehrere formale Schritte notwendig sein können.
title="Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln"
subtitle="Anträge für Public Viewing und Genehmigungen nach 22 Uhr"
phone="05151/202-1959"
email="[email protected]"
/>
title="Ordnungsamt der Stadt Hameln"
subtitle="Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichem Raum"
phone="05151/202-1562"
email="[email protected]"
/>
Frühzeitige Abstimmung empfohlen
Die Stadt bittet Veranstalterinnen und Veranstalter, ihre Planungen frühzeitig mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Nach eigener Darstellung soll so dazu beigetragen werden, dass die Fußball-WM 2026 auch in Hameln gemeinschaftlich, stimmungsvoll und zugleich rücksichtsvoll erlebt werden kann.
Die Mitteilung zielt damit auf einen geordneten Ablauf ab: Public Viewing soll möglich sein, zugleich aber mit klaren Vorgaben verbunden bleiben. Für Veranstaltende bedeutet das vor allem, rechtzeitig zu planen und die erforderlichen Anträge vollständig einzureichen.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.