Einfache Sprache
Bürgerbegehren gegen Gewerbegebiet in Northeim abgelehnt
### Treffen in Northeim zum geplanten Gewerbegebiet
Letzte Woche trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von drei Gruppen.
Sie kamen aus der Stadtverwaltung Northeim, der Bürgerinitiative „Pro Leinetal“ und der Wirtschaftsförderung NOM WMT.
Das Treffen fand im Rathaus statt.
Es ging um das Bürgerbegehren gegen das neue Gewerbegebiet im Westen der Stadt.
### Bürgerbegehren ist nicht erlaubt
Der Verwaltungsausschuss der Stadt entschied am 29.
September 2025:
Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig.
Warum?
Es gibt das Gesetz „Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz“.
In diesem Gesetz steht: Bürgerbegehren gegen Bauleitpläne sind in Niedersachsen nicht erlaubt.
**Bauleitplan**:
Ein Plan, der zeigt, wie Land genutzt wird.
Zum Beispiel für Häuser, Firmen oder Naturschutz.
### Weiterer Dialog zwischen den Gruppen
Trotzdem wollen alle weiter miteinander sprechen.
Bei dem Treffen im Rathaus wurden Fragen geklärt.
Alle erklärten ihre Sichtpunkte und Argumente.
Die Stadt möchte transparent arbeiten.
Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin beteiligen.
Das passiert im Verfahren, das man „Auslegung des Bauleitplans“ nennt.
### Was können Sie tun?
Sie können:
- Anregungen geben.
- Bedenken äußern.
Jede Meinung ist wichtig.
### Unterschiedliche Meinungen zum Gewerbegebiet
Die Stadt will mit dem neuen Gewerbegebiet:
- Neue Arbeitsplätze schaffen.
- Mehr Steuern einnehmen.
- Die Wirtschaft stärken.
Die Bürgerinitiative will:
- Die Felder am Stadtrand erhalten.
- Das Logistikzentrum nicht in der Nähe der Autobahn 7.
### Gemeinsames Ziel: Zusammenarbeit und Offenheit
Alle Teilnehmer sagen:
Das Gespräch war sachlich und respektvoll.
Sie wollen den Dialog fortsetzen.
Das Ziel ist:
- Wirtschaftliche, ökologische und soziale Fragen offen besprechen.
- Weiter regelmäßig reden.
### Weitere Informationen
Bei Fragen können Sie sich melden bei:
- Der Stadt Northeim.
- Der Wirtschaftsförderung NOM WMT.
Diese Stellen helfen Ihnen gerne weiter.