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Isernhagen erinnert im Herbst an Reinigungspflichten auf Geh- und Radwegen

Von Redaktionsteam Isernhagen4 Min. Lesezeit

Mit dem Herbst rechnet die Gemeinde Isernhagen mit mehr Laub.

Laub fällt auf Geh- und Radwege.

Feuchte Witterung erhöht die Rutsch- und Unfallgefahr.

Die Gemeinde erinnert an Reinigungspflichten für Anlieger.

Auch die Straßenkehrmaschine der Gemeinde ist öfter im Einsatz.

Die Maschine muss öfter geleert werden.

Denn dadurch können sich übliche Kehrzeiten verschieben.

Wer muss reinigen

Straßenreinigung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde.

Für Geh- und Radwege in der geschlossenen Ortslage gilt die Pflicht.

Diese Pflicht gilt für Anlieger.

Das regelt die Straßenreinigungssatzung.

Die Pflicht gilt auch für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Die Pflicht gilt auch für gleichgestellte Personen.

Dazu gehören Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte und weitere Berechtigte.

Dazu gehören Dauerwohnungsberechtigte und Dauernutzungsberechtigte.

Die Pflicht betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke.

Die Pflicht gilt auch für Hinterliegergrundstücke.

Hinterliegergrundstücke werden von einer Straße miterschlossen.

Die Pflicht gilt auch bei Trennung durch bestimmte Flächen.

Dazu gehören Straßengräben und Grünanlagen.

Dazu gehören Stützmauern und Böschungen.

Dazu gehören Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen.

Die Gemeinde nennt Kreis-, Landes- und Bundesstraßen als Beispiele.

Die Reinigungspflicht erfasst Geh- und Radwege auch dort.

Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Ersatzstreifen.

Der Streifen muss etwa 1,50 Meter breit sein.

Der Streifen muss sauber und eisfrei bleiben.

Wie oft gereinigt werden muss

  • Geh- und Radwege werden mindestens einmal in 14 Tagen gereinigt.
  • Kombinierte Geh- und Radwege werden mindestens einmal in 14 Tagen gereinigt.
  • Parkspuren werden bei starker Verschmutzung mindestens einmal im Vierteljahr gereinigt.
  • Grünstreifen werden bei starker Verschmutzung mindestens einmal im Vierteljahr gereinigt.
  • Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen werden bei starker Verschmutzung mindestens einmal im Vierteljahr gereinigt.

Die Gemeinde reinigt nach einem beigefügten Faltblatt im 14-Tage-Rhythmus.

Öffentliche Parkplätze und Parkbuchten werden vierteljährlich gereinigt.

Die Reinigung gilt nur, soweit keine parkenden Fahrzeuge blockieren.

Bei einer besonderen Verunreinigung am selben Tag muss nachgebessert werden.

Das Faltblatt verlangt eine unverzügliche Nachreinigung.

Die Gemeinde nennt Laubhaufen als Beispiel für zu vermeidende Sammelstellen.

Was zur Reinigung gehört

Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz.

Zur Reinigung gehört das Entfernen von Laub.

Zur Reinigung gehört das Entfernen von Papier.

Zur Reinigung gehört das Entfernen von sonstigem Unrat.

Zur Reinigung gehört das Entfernen von Bewuchs und Wildkräutern.

Zur Reinigung gehört das Entfernen anderer besonderer Verunreinigungen.

Die Gemeinde koppelt das an die Verkehrssicherheit.

Wer keine Reinigung durch die Gemeinde erhält, reinigt zusätzlich selbst.

Das gilt nach dem Faltblatt für Fahrbahnen.

Das gilt nach dem Faltblatt für Gossen.

Das gilt nach dem Faltblatt für Parkstreifen und Parkbuchten.

Die Reinigungspflicht endet an der Straßenmitte.

Bei Eckgrundstücken endet sie am Schnittpunkt der Mittellinien.

Die Mittellinien gehören zu den sich kreuzenden Fahrbahnen.

Die Gemeinde nennt Staubentwicklung als zu vermeidendes Problem.

Schmutz, Laub und Unrat dürfen nicht gekehrt werden.

Sie dürfen nicht auf Nachbargrundstücke gelangen.

Sie dürfen nicht in Rinnsteine gekehrt werden.

Sie dürfen nicht in Gossen gekehrt werden.

Sie dürfen nicht in Gräben gekehrt werden.

Sie dürfen nicht in Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden.

Sie dürfen nicht auf Hydrantendeckel gekehrt werden.

Die Gemeinde warnt vor einer Überlastung der Kehrmaschine.

Die Gemeinde warnt auch vor einer Überlastung des Abwassernetzes.

Die Gemeinde bittet um das Entfernen von Überhängen.

Die Gemeinde meint Überhänge von Sträuchern und Bäumen.

Die Gemeinde will so die Reinigung erleichtern.

Winterdienst nach dem Faltblatt

Die Gemeinde kündigt zusätzliche Infos zum Winterdienst an.

Die Infos betreffen die Beseitigung von Eis und Schnee.

Das Faltblatt nennt jedoch bereits wichtige Regeln.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen Gehwege räumen.

Bei Glätte müssen Grundstückseigentümer streuen.

Die Aufgabe kann auch an Dritte übertragen werden.

Am Werktag muss ab 7 Uhr geräumt werden.

An Sonn- und Feiertagen muss ab 8 Uhr geräumt werden.

Der Winterdienst endet laut Faltblatt nicht vor 22 Uhr.

Gehwege müssen entlang des Grundstücks frei bleiben.

Die Mindestbreite beträgt 1,50 Meter.

Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Ersatzstreifen.

Der Streifen hat eine Breite von 1,50 Metern.

Der Streifen liegt neben der Fahrbahn.

Wenn auch ein Seitenstreifen fehlt, gilt der äußerste Fahrbahnrand.

Bei Straßen ohne Winterdienst durch die Gemeinde gilt zusätzliche Pflicht.

Die Pflicht betrifft die Fahrbahn entlang des Grundstücks.

Die Pflicht endet an der Fahrbahnmitte.

Bei Eckgrundstücken gilt der Schnittpunkt der Mittellinien.

Schnee soll auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.

Wenn das nicht möglich ist, darf der Schnee auf dem Gehweg liegen.

Dabei müssen weiterhin mindestens 1,50 Meter Gehweg frei bleiben.

Bei Glätte sollen Sand oder andere abstumpfende Mittel helfen.

Die Gemeinde nennt ein Salzverbot für alle Straßen und Wege.

Ausgenommen sind Treppen und Rampen.

Die Gemeinde darf Feuchtsalz in geringen Mengen einsetzen.

Die Gemeinde nennt Hauptverkehrsstraßen als Einsatzorte.

Die Gemeinde nennt Zufahrten zu Feuerwachen als Einsatzorte.

Die Gemeinde nennt wichtige Kreuzungen als Einsatzorte.

Die Gemeinde nennt Brücken als Einsatzorte.

Die Gemeinde nennt Steigungen als Einsatzorte.

Die Gemeinde nennt ausgewählte Fahrradwege als Einsatzorte.

Die Gemeinde sagt, wer Pflichten verletzt, muss mit Bußgeld rechnen.

Die Gemeinde nennt Geldbußen bei Verstößen gegen Reinigungspflichten.

Weitere Regeln und Kontakt

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