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Mieterschutz neu definiert: Wunstorf geht voran

Ab 2025 profitieren Mieter von neuen Regelungen, darunter Mietpreisbremse und Kündigungssperrfristen.

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Besserer Mieterschutz in Wunstorf

Einführung neuer Regelungen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Wunstorf die niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt sowie die niedersächsische Mieterschutzverordnung. Dank eines Gutachtens der Landesregierung wurde Wunstorf in diese Gebietskulisse aufgenommen, was besondere Vorschriften zum Mieterschutz mit sich bringt.

Neue Vorschriften im Detail

Die neuen Regelungen umfassen:

  • Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2025.
  • Reduzierte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen sind auf maximal 15 Prozent über drei Jahre begrenzt (statt 20 Prozent). Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2029.
  • Verlängerte Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen beträgt die Kündigungsfrist fünf Jahre. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2031.
  • Baulandmobilisierungsgesetz

    Zum 1. Januar 2025 tritt auch eine neue Verordnung in Kraft, die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes ermöglicht. Dazu zählen:

    • Erweitertes kommunales Vorkaufsrecht: Die Gemeinde kann durch Satzung Vorkaufsrechte für Brachland festlegen.
    • Genehmigungsvorbehalt: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen reguliert.
    • Indikatoren für einen angespannten Wohnungsmarkt

      Wunstorf wurde aufgrund steigender Bodenrichtwerte und des geringen Anteils an Wohnungsinseraten in die Gebietskulisse aufgenommen. Das Gutachten, das die Grundlage für diese Entscheidung bildet, ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums einsehbar.

      Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen Frau Föltz und Frau Löbermann zur Verfügung.

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