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Mieterschutz neu definiert: Wunstorf geht voran
**Besserer Mieterschutz in Wunstorf**
In Wunstorf gibt es neue Regeln zum Mieterschutz.
Diese Regeln gelten seit dem 1.
Januar 2025.
Wunstorf hat besondere Vorschriften für Mieter.
Das hat die Landesregierung entschieden.
**Neue Vorschriften im Detail**
Die neuen Regeln sind:
- **Mietpreisbremse:** Bei neuen Mietverträgen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete liegen.
Diese Regel gilt bis Ende 2025.
- **Reduzierte Kappungsgrenze:** Mieterhöhungen sind auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt.
Das war vorher 20 Prozent.
Diese Regel gilt bis Ende 2029.
- **Verlängerte Kündigungssperrfrist:** Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, dürfen Mieter fünf Jahre nicht gekündigt werden.
Diese Regel gilt bis Ende 2031.
**Baulandmobilisierungsgesetz**
Am 1.
Januar 2025 kommt auch ein neues Gesetz.
Es heißt Baulandmobilisierungsgesetz.
Es hilft, mehr Wohnraum zu schaffen.
Dabei sind diese Punkte wichtig:
- **Erweitertes kommunales Vorkaufsrecht:** Die Gemeinde kann Vorkaufsrechte für leere Grundstücke festlegen.
- **Genehmigungsvorbehalt:** Der Umbau von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen wird bei großen Häusern kontrolliert.
Das betrifft Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen.
**Indikatoren für einen angespannten Wohnungsmarkt**
Wunstorf hat steigende Grundstückspreise.
Außerdem gibt es wenig freie Wohnungen.
Deshalb wurde Wunstorf in die Gebietskulisse aufgenommen.
Das Gutachten dazu ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden.
Für weitere Informationen können Sie Frau Föltz und Frau Löbermann kontaktieren.